Das Ende der Balkonkonzerte

Vor rund einem Jahr wurde der Röschibachplatz erstmals zum Schauplatz für ein Konzert besonderer Art. Die Bühne war der Balkon eines direkt am Platz gelegenen Wohnhauses.

Keine Konzerte mehr auf dem Balkon.
Blick von der Kleinstbühne aus.
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Im Laufe des Sommers 2015 folgten zwei weitere Anlässe, die Stimmung war nicht nur für die Zuhörenden auf dem Röschibachplatz wunderschön, sondern auch für die Musizierenden auf der Kleinstbühne über dem Dorfplatz.
Das vierte und leider wohl auch letzte Balkonkonzert wurde dieses Frühjahr jäh abgebrochen. Aufgrund einer Klage musste die Stadtpolizei erscheinen, es gab eine Strafanzeige und den Mietern wurde daraufhin die Wohnung gekündigt.
Diese Balkonkonzerte ohne jeglichen kommerziellen Hintergrund hätte die Veranstalterin gerne auch mit Bewilligung durchgeführt. Doch in der Stadt Zürich ist Musizieren auf öffentlichem Grund nur in bestimmten Zonen rund um das Seebecken erlaubt.
Soweit das Gesetz. Das würde aber in der Konsequenz auch heissen, dass jedes Mal, wenn jemand spontan auf dem Röschibachplatz die Gitarre aus der Hülle holt, um ein zwei Lieder zu singen, Gesetze übertreten werden. Aber auch dann, wenn eine Chorprobe wegen der Hitze ausnahmsweise einmal in einem öffentlichen Park stattfindet.
Mir bleibt zu hoffen, dass Toleranz und gesunder Menschenverstand über gewissen Paragraphen stehen. Denn eines ist ziemlich sicher: Hätte niemand eine Klage eingereicht, würden wir uns wohl auch in diesem Sommer ab und zu an einem kleinen, aber feinen Piazzakonzert erfreuen dürfen.

Falls übrigens jemand einen Tipp für eine bezahlbare 4-Zimmer-Wohnung für die gekündigten Mieterinnen und Mieter hat, der oder die melde sich doch gerne unter paedemail@yahoo.com.

 

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