Die Kirchenreform kommt in Fahrt

Die reformierte Kirche Zürich wird sich bis 2019 von 34 auf eine einzige Kirchgemeinde verkleinern. Unterteilt wird diese städtische Grossgemeinde in zehn Kirchenkreise. Mit Auswirkungen auf die Wipkingerinnen und Wipkinger.

So werden die neuen Kirchenkreise organisiert. Ganz wichtig bleiben die Freiwilligen.
Volle Konzentration auf beiden Seiten.
Angeregte Diskussionen.
Abstimmen, Mehrheiten finden.
Mit einem Schmunzeln dabei.
Erste Schritte zu einer gemeinsamen Identität.
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Die Mitglieder der Zentralkirchenpflege (ZKP) der Stadt Zürich fällten im Dezember 2015 einen ersten richtungsweisenden Vorentscheid in der Umsetzung der neuen Strukturen der reformierten Kirche der Stadt Zürich. In der Abstimmung sprach sich eine grosse Mehrheit für die Grundstruktur der neuen Kirchgemeinde der Stadt Zürich aus. Ab 2019 soll die neue Kirchgemeinde in einem Kirchenparlament, einer Kirchenpflege und in zehn Kirchenkreisen organisiert sein. Wie der Grenzverlauf dieser Kirchenkreise sein würde, war zum Teil ein sehr emotionales Thema. In Wipkingen wird beispielsweise die Rosengartenstrasse zu einer Grenze werden zwischen Ost und West. Was heisst das genau? Die Kirchenkreise werden einen Grenzverlauf in Wipkingen haben, nämlich genau entlang der Rosengartenstrasse. Details dazu im nebenstehenden Interview mit der Kirchenpflegepräsidentin Bettina Suter.

Erstes Beschnuppern im Kirchenkreis

Während der sogenannten Grossgruppenkonferenz vom 29. und 30. Januar 2016 hatten die rund 150 Teilnehmenden aus allen Kirchgemeinden erstmals die Möglichkeit, sich in der Zusammensetzung als Kirchenkreis besser kennen zu lernen. Anfängliche Ängste zum Konstrukt «Kirchenkreis» wichen einer spürbaren Begeisterung für die neue Zusammenarbeit. Grund: Die meisten Beteiligten kennen sich bereits durch gemeinsame Projekte. Auf den Arbeitsplakaten widerspiegelte sich  grossmehrheitlich die Zustimmung für den Reformprozess – Aufbruchstimmung machte sich breit. «Wichtig ist es nun, möglichst rasch die Strukturen zu definieren und die Personalführung zu organisieren», war da etwa zu lesen.

Testplanungen ab diesem Sommer

Aufgabe der Kirchenkreise ist es, das kirchliche Leben vor Ort umzusetzen. Dieses Nachdenken über mögliche neue oder andere Angebote ist für die reformierte Kirche ein Novum. Aufgrund der hohen Ansprüche erscheint es angezeigt, die Organisation und die Führung im Rahmen von Testplanungen zu erproben. Um möglichst rasch erste Erfahrungen mit dem «Innenleben» eines Kirchenkreises zu erhalten, sollen im ersten halben Jahr mit zwei Pilotkirchenkreisen die zentralen Eckwerte und Knackpunkte herausgeschält werden. Der Präsident des Stadtverbandes reformierter Kirchgemeinden der Stadt Zürich und Leiter des Reformprojektes, Andreas Hurter, dazu: «Ziel ist es, möglichst bald Erkenntnisse zu gewinnen, wie sich die Kirchen im Rahmen der neuen Grundstruktur am zweckdienlichsten organisieren. Mögliche Stolpersteine können damit schon in der Vorphase der eigentlichen Testplanungen erkannt werden.» Nach dieser Vorbereitungsphase ist der Weg geebnet, ab Sommer 2016 mit allen Kirchenkreisen in die Teststrukturen einzusteigen.

Reform gegen Mitgliederschwund

Nach der Volksabstimmung vom 28. September 2014 gab die Zentralkirchenpflege am 28. Januar 2015 grünes Licht für die Einleitung der Umsetzung der Strukturreform. Gleichzeitig stimmte sie dem generellen Vorgehensplan (Phasen 1 bis 3) zu und bewilligte insbesondere das Arbeitsprogramm und das Budget für die Phase 1 (Februar 2015 bis Juni 2016).
Wesentliche Treiber für diesen tiefgreifenden Strukturentscheid sind der Mitgliederschwund und damit eng verbunden die Entwicklung der finanziellen Verhältnisse. Die heutigen Strukturen sind auf eine deutlich grössere Mitgliederzahl ausgerichtet. Die vorhandenen Liegenschaften werden nicht mehr angemessen genutzt. Die Beseitigung der strukturellen Defizite verbunden mit deutlichen Einsparungen ist deshalb zwingend erforderlich.
Zentrale Ziele des Reformprojekts auf Stadtgebiet sind somit die Stabilisierung des Finanzhaushalts sowie eine stärkere Ausrichtung des kirchlichen Wirkens auf die Bedürfnisse der Bevölkerung. Die lokalen Kirchen sollen durch zentral erbrachte Dienstleistungen entlastet und gestärkt werden, damit sie ihre Aufgaben nahe bei den Menschen optimal wahrnehmen können.
Voraussichtlich Ende 2017, Anfang 2018 soll erneut eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Die Bevölkerung wird dann über die neue Struktur informiert und kann darüber abstimmen, bevor die neue Kirchgemeinde Zürich ab 1. Januar 2019 Realität wird.

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