Ein Sieg für den gläsernen Staat – und für den Viertelstundentakt?

Es war erfreuliche Post, die der Quartierverein Anfang Mai erhalten hat: Das Verwaltungsgericht hat unsere Beschwerde vollumfänglich gutgeheissen. Ende Mai hat der Quartierverein die vom Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) verlangten Planungsunterlagen zum Viertelstundentakt endlich erhalten.

Wer für die Offenlegung von amtlichen Dokumenten eintritt, braucht einen langen Atem. Im Frühling 2015 reichte der Quartierverein ein Gesuch um Einsicht in die Planungsunterlagen des ZVV für die S-Bahn 2G ein. Der Quartierverein stützte sich dabei auf das «Gesetz über die Information und den Datenschutz» (IDG). Weil unser IDG-Gesuch vom ZVV abgelehnt wurde, rekurrierten wir bei der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich.
Auch diese lehnte die Offenlegung der Dokumente ab. Im Herbst 2016 gelangten wir darum mit einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht. Und haben nun, nach drei Jahren, recht erhalten. Der ZVV hätte den Entscheid noch ans Bundesgericht weiterziehen können, doch so weit wollte er offensichtlich nicht gehen. Dies wäre zudem die Steuerzahlenden sehr teuer gekommen. Das Verfahren allein bis zum Verwaltungsgericht hat den ZVV 3200 Franken gekostet –ohne Anwaltskosten. Hinzu kommen die vorinstanzlichen Kosten des Quartiervereins von 500 Franken, die vom ZVV zu übernehmen sind. Das Verfahren kostete den Quartierverein ausser Zeit, Aufwand für Schreibarbeiten und Ausgaben für Kopien keinen Rappen.

Viertelstundentakt ab Bahnhof Wipkingen

Die verlangte Netzgrafik, die Teil der Planungsgrundlagen für die künftigen Fahrpläne der S-Bahnen ist, hat der Quartierverein nun am 28. Mai vom ZVV erhalten. Unser Fachmann, Jens Bornand, nimmt diese in den nächsten Wochen genauer unter die Lupe und wird im Auftrag des Quartiervereins entsprechende Vorschläge ausarbeiten. Ein erster oberflächlicher Blick bestätigt aber: Ein Viertelstundentakt HB Zürich – Wipkingen – Flughafen ist mit der heutigen Infrastruktur möglich, eine Einführung des Viertelstundentakts ab Bahnhof Wipkingen, auch ohne Ausbauten Brüttener Tunnel und Bahnhof Stadelhofen ebenfalls. Geschätzte Wipkingerinnen und Wipkinger: Sobald die auf Herz und Nieren geprüften Vorschläge vorliegen, werden wir Sie wieder informieren.

Transparenz, Meinungsbildung, Demokratie

Sie müssen sich also noch etwas gedulden, bevor wir Ihnen Neuigkeiten über den Viertelstundentakt ab Bahnhof Wipkingen mitteilen können. Um diese Zeit zu überbrücken, möchten wir Ihnen zwei «Highlights» aus dem Verwaltungsgerichtsurteil nicht vorenthalten. So hatte der ZVV als Argument gegen die Herausgabe der Planungsgrundlagen argumentiert, dass dies den «internen Meinungsbildungsprozess» gefährde. Das Gericht nimmt dazu ausführlich Stellung und schliesst seine Erwägungen mit folgendem Satz ab: «Von einer Verwaltungsbehörde, beziehungsweise einer unselbstständigen Anstalt des öffentlichen Rechts (Anmerkung der Autorin: damit ist der ZVV gemeint) darf erwartet werden, dass sie sich nicht von unsachlichem Druck von aussen beeinflussen lasse.» Der ZVV hatte zudem vorgebracht, dass eine Herausgabe der Dokumente in der Öffentlichkeit «falsche Erwartungen wecken und zu Diskussionen führen könnte». Dazu schreibt das Gericht, dass das Interesse des ZVV, die Dokumente aus diesem Grund unter Verschluss zu behalten, dem Interesse des IDG zuwiderlaufe: Es soll nämlich durch Transparenz «die freie Meinungsbildung ermöglichen und die Kontrolle des staatlichen Handelns garantieren und dadurch die Teilnahme an der Demokratie erleichtern».

Mentale Unterstützung auf dem dreijährigen Weg durch die Instanzen hat der Quartierverein vom Verein Öffentlichkeitsgesetz (www.oeffentlichkeitsgesetz.ch) erhalten. Dafür danken wir ihm hier an dieser Stelle.

Von Judith Stofer

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