Ja zu Profis am Gericht

Am 5. Juni stimmen wir über die Abschaffung des Laienrichtertums ab. Das ist bitter nötig, zwar ist das Laienrichtertum eine uralte Tradition, aber auch Traditionen sollten ein Ende haben, wenn sie einem Rechtsstaat widersprechen.

Marcel Bührig, Gemeinderat Grüne Kreis 10

Die schweizerische Rechtsordnung wurde in den letzten Jahrzehnten nicht einfacher. Das ist auch verständlich, denn aus einem eher rudimentären Straf-, Familien- und Erbrecht wurde mit der Zeit ein ziemlich ausgeklügeltes System. Das ist an sich auch nicht schlecht, denn umso austarierter ein Rechtssystem ist, umso wahrscheinlicher ist es, dass jeder Fall abgedeckt und so fair wie möglich verhandelt wird. Eines der grundlegendsten Menschenrechte für eine Demokratie ist auch das Recht auf ein faires Verfahren, welches zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein sollte. Vom kleinsten Bezirksgericht bis zum Bundesgericht muss dieses Prinzip zwingend gelten. Daher ist die Abschaffung des Laienrichtertums eine leicht verspätete Konsequenz all der Änderungen der Rechtsordnung der letzten Jahre. Damit soll nicht gesagt werden, dass Laienrichter per se schlecht, dumm oder ungebildet wären, aber eine juristische Ausbildung sollte einfach eine Mindestbasis für das Amt eines Richters sein. Wenn ich ins Spital gehe, möchte ich auch von einem Arzt und nicht von einem Laienarzt behandelt werden.

Falsche Argumentation der Gegner

Die Gegner dieser Vorlagen argumentieren immer wieder damit, dass man für einfache richterliche Aufgaben vor allem einen gesunden Menschenverstand brauche. Das ist in dreifacher Hinsicht ein mehr als mangelhaftes Argument. Erstens impliziert die Aussage, dass ausgebildete Juristen keinen gesunden Menschenverstand mehr hätten, zweitens, dass Laienrichter grundsätzlich mehr gesunden Menschenverstand hätten, und drittens braucht es neben dem Menschenverstand auch ein juristisches Wissen über die Rechtsordnung und die aktuelle Rechtsauslegung.

An der demokratischen Legitimierung ändert sich nichts

Auch nach Abschaffung des Laienrichtertums würden die Richter noch vom Volk gewählt werden, am Prinzip der demokratisch gewählten Justiz würde sich also nichts ändern. Der einzige Unterschied wäre, dass man sich mit dem schweizerischen Recht auskennt und als Jurist oder Juristin dies auch schon unter Beweis gestellt hat. Am Gericht braucht es demokratisch gewählte Profis, die unabhängig über Recht und Unrecht entscheiden können – sagen Sie deshalb am 5. Juni Ja zur Abschaffung des Laienrichtertums.

Eingesandt von Marcel Bührig, Gemeinderat Grüne Kreis 10

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