Nein zu Spital-Privatisierungen

Am 21. Mai stimmen wir über die Privatisierung des Kantonsspitals Winterthur (KSW) und der Integrierten Psychiatrie Winterthur (ipw) ab. Die Alternative Liste AL hat mit SP und Grünen das Referendum dagegen ergriffen und sagt zweimal Nein.

Es ist Aufgabe der öffentlichen Hand, für eine gute, ausreichende, wirtschaftliche und allen zugängliche Gesundheitsversorgung im stationären Bereich des Spitals und der Psychiatrie zu sorgen. Das Spitalplanungsgesetz verpflichtet heute den Kanton Zürich dazu, die notwendige Spitalversorgung sicher zu stellen. Diese Aufgabe kann der Kanton nur erfüllen, wenn er selbst Betreiber der wichtigsten Spitäler und Psychiatrien ist. Dem ist bis heute auch so, denn der Kanton besitzt mit dem Universitätsspital Zürich (USZ) und dem Kantonsspital Winterthur (KSW) die zwei grössten Spitäler des Kantons.

Angriff auf die Grundversorgung

Dasselbe gilt für die Psychiatrie: Die Psychiatrische Universitätsklinik (PUK) und die Integrierte Psychiatrie Winterthur (ipw) sind hier die wichtigsten Grundversorger. Auch die übrigen bedeutenden Spitäler sind entweder im Besitz der öffentlichen Hand oder als gemeinnützige Stiftung organisiert.
Private, gewinnorientierte Spitäler sind nicht verpflichtet, zur Grundversorgung im Kanton Zürich einen Beitrag zu leisten. So zum Beispiel die Hirslanden Klinik. Sie befindet sich zwar auf der Zürcher Spitalliste, behandelt aber fast ausschliesslich privatversicherte Personen.

Privatisierung in einem zweiten Schritt

Hier liegt das Problem der beiden Abstimmungsvorlagen: Beide sehen nicht einfach nur die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vor, sondern bereiten den Boden, damit der Kanton seine Aktien nach fünf Jahren verkaufen kann. Wollen wir, dass weitere Spitäler in die Hand privater Investoren geraten? Das KSW wäre für jeden Investor eine lukrative Geldanlage. Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich private deutsche Spitalketten für das KSW ernsthaft interessieren!

Kaspar Bütikofer, Kantonsrat AL, Zürich

 

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