Massive Ausdehnung der Zone für Hochhäuser

Eine Arbeitsgruppe der Alternativen Liste beschäftigt sich intensiv und mit kritischem Blick mit der städtischen Aktualisierung der Hochhauszonen.

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Das Hochhaus kommt nicht ungeschoren davon»: Mit diesen Worten begrüsste der Moderator die Teilnehmenden der Dialogveranstaltung, welche im Rahmen
der Aktualisierung der Zürcher Hochhausrichtlinien Mitte Juni stattgefunden hatte. Das Amt für Städtebau präsentierte seine Testplanung, deren Einfluss auf die Aktualisierung und diskutierte mit Interessierten aus der Politik den aktuellen Stand der Arbeiten.
Gross war die Überraschung, als kurz vor den städtischen Wahlen von bis zu 250 Meter hohen Hochhäusern und einer massiven Ausdehnung der Hochhausgebiete die Rede war. Die monatelang unter Verschluss gehaltenen Ergebnisse hatten zu guter Letzt doch noch den Weg an die Öffentlichkeit gefunden. Von den Punkten, die für Aufregung sorgten, war am letzten Dienstag nicht mehr viel zu hören. Es schien, als hätten die Fachexpert*innen zunächst einmal die Testplanung gründlich zusammengestutzt. Die neue Hochhausrichtlinie soll das über 20-jährige Leitbild ergänzen, präzisieren und vor allem konkretisieren.
Neu gibt es eine Zone für 60 Meter hohe Hochhäuser, um den grossen Sprung von 40 direkt auf 80 Metern feiner abzustufen. Die neue Richtlinie ist vom Grundsatz geprägt, dass ein Hochhaus umso mehr leisten muss, je höher es ist. Zum Beispiel, dass es im Dachgeschoss über ein öffentlich zugängliches Restaurant oder einen öffentlichen Platz verfügen muss. Die bisherigen eher unspezifischen und reichlich technokratischen Kriterien wie «ortsbaulicher Gewinn» und «sorgfältige architektonische Gestaltung» sollen durch einen breit gefächerten Katalog von Leistungsmerkmalen ersetzt werden. Diese sollen mindestens teilweise in der Bauordnung verankert werden.

Mehr 40 Meter hohe Häuser

Die neue Zone für 60-Meter-Hochhäuser und die zum Teil massive Ausdehnung der Zone für 40-Meter-Hochhäuser, insbesondere in ganz Zürich Nord, inklusive Höngg und Wipkingen, erschweren den Vergleich zwischen den geltenden und den neuen Hochhausgebieten. Durch die enorme Vergrösserung des Gebiets für die niedrigste Hochhauskategorie wird die Maximalhöhe für Gebäude in weiten Teilen der Stadt deutlich erhöht. Dafür werden neu grosse Teile der Quartierhaltungszone in den Kreisen 3, 4 und 5 von der Hochhauszone ausgeschlossen.

Diskussion ab Herbst

An den neuen Hochhausrichtlinien wird seit 2019 gearbeitet. Eigentlich hätte der politische Diskurs darüber schon im August 2020 beginnen sollen. Nun soll die neue Richtlinie im kommenden Herbst so weit fertig sein, dass sie öffentlich aufgelegt werden kann. Anschliessend müssen sich Stadt- und Gemeinderat mit ihr befassen. Die AL beschäftigt sich in einer breit aufgestellten Arbeitsgruppe schon seit Längerem mit der Hochhaus-Testplanung. Sie wird nun gut vorbereitet und kritisch den Entwurf für die neue Richtlinie analysieren, diskutieren und die Anliegen der AL-Basis im Einwendungsverfahren einbringen.

Judith Stofer, Kantonsrätin AL für die Kreise 6 + 10, Christian Häberli AL Kreis 11

 

1 Kommentare


Horst Eisterer

3. Juli 2022  —  17:04 Uhr

Wohnhochhäuser müssten schon allein wegen der höheren Umweltbelastung im Bau und Betrieb vermieden werden. Dazu kommen die hohen Mietkosten und die eingeschränkte Klientel, die system- und wohlstandsbedingt viel Wohnfläche konsumiert und dadurch die Gentrifizierung vorantreibt.

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