Barrierefreiheit für Fische: Lettenkanal wird für drei Monate abgesenkt

Kanton und Stadt Zürich erneuern das Platzspitzwehr am Ausfluss des Zürichsees für mehr Hochwassersicherheit. Dabei entsteht auch eine Aufstiegshilfe für Fische. Für deren Bau wird das Wasser im Kanal zwischen Wehr und ewz-Kraftwerk Letten während rund drei Monaten abgesenkt.

Visualisierung Fischaufstieg. (Bild: zvg)

Das Platzspitzwehr beim Zusammenfluss von Limmat und Sihl dient der Regulierung des Zürichsees und der Wasserkraftnutzung im ewz-Kraftwerk Letten, wie der Kanton in einer Medienmitteilung schreibt. Nach über siebzig Betriebsjahren sei das Wehr am Ende seiner technischen Lebensdauer. Zudem kann es im Hochwasserfall zu wenig flexibel gesteuert werden.

Der Kanton erneuert die Wehranlage gemeinsam mit der Stadt Zürich bis Mitte 2028 umfassend. Bestandteil des Projekts ist eine Fischaufstiegshilfe, die im Damm zwischen der Limmat unterhalb des Wehrs und dem Zuflusskanal zum Kraftwerk Letten entsteht (dem so genannten Oberwasserkanal des Kraftwerks).

Situationsplan Lettenkanal. (Bild: zvg)

Ein Wanderhindernis

Das Wehr bildet heute ein bedeutendes Wanderhindernis für die Fische. Dank der Aufstiegshilfe können die Fische diese Barriere künftig überwinden und hier wieder wie einst von der Limmat in den Zürichsee aufsteigen – eine wichtige Massnahme zum Erhalt und zur Förderung eines gesunden und artenreichen Fischbestandes.

Platzspitzwehr: Kanton Zürich

Der Bau des Fischaufstiegs muss im Trockenen erfolgen. Darum wird der Wasserspiegel im Kanal zwischen Wehr und Kraftwerk auf rund einen Meter Wassertiefe abgesenkt. Die Absenkung dauert vom 12. Januar bis circa Ende April 2026.

Stadt nutzt Gelegenheit für Unterhalt und Putzaktion

Die Stadt Zürich nutzt die Absenkung für Unterhalts- und Sanierungsarbeiten am Lettensteg, an der Kornhausbrücke und am Flussbad Oberer Letten. Zu Beginn der Absenkung befreit Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) den Kanal von Unrat.

Der Kanal mit dem Flussbad Oberer Letten ist ein beliebter Ort zum Baden und Schwimmen. Während der Absenkung ist beides gefährlich und darum verboten. Auch die trockengelegten Teile des Kanals dürfen aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden. Kanton und Stadt führen die Arbeiten bewusst in der kalten Jahreszeit aus, damit sie rechtzeitig zum Beginn der Badesaison abgeschlossen sind.

Quelle: Medienmitteilung Kanton Zürich

0 Kommentare


Themen entdecken