Quartierleben
Besetzte Post: Festnahme von Aktivist in Wipkingen war rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Festnahme eines pro-palästinensischen Aktivisten in Wipkingen als rechtswidrig beurteilt. Dieser hätte in der besetzten Post auftreten sollen.
9. Januar 2026 — Redaktion Wipkinger
Im Zusammenhang mit der Besetzung der ehemaligen Post am Wipkingerplatz hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Festnahme und anschliessende Ausweisung eines pro-palästinensischen Aktivisten als rechtswidrig eingestuft, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Den 53-jährigen jordanisch-amerikanischen Doppelbürger nahm die Polizei während der Besetzung des leerstehenden Postgebäudes in Wipkingen im Januar 2025 fest. Gemäss dem Zeitungsbericht hätte er dort auftreten sollen.
Eine «Entführung»
Die Aktion war Teil von Protesten gegen den Krieg im Gazastreifen. In der Folge wurde der Aktivist mehrere Tage festgehalten und anschliessend aus der Schweiz weggewiesen. Er bezeichnete die Massnahme laut dem «Tages-Anzeiger» als «Entführung».
Laut dem Urteil fehlte den Behörden sowohl für die Festnahme als auch für die ausländerrechtlichen Massnahmen eine genügende gesetzliche Grundlage. Der Kanton Zürich wurde verpflichtet, die Verfahrenskosten zu übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Besetzung der ehemaligen Post steht seit längerem im Quartier im Fokus städtebaulicher und politischer Diskussionen, da das Gebäude seit 2023 besetzt ist und die Stadt Zürich kürzlich den Bau gekauft hat.
Verwandter Artikel
3,45 Millionen: Alte Post am Wipkingerplatz geht an die Stadt


0 Kommentare