Damals
Das verlorene Frauenstimmrecht
Im Mittelalter besassen die Frauen in Wipkingen ausgedehnte Stimmrechte und Nutzungsrechte an Ressourcen. Wann und warum sind diese verschwunden?
2. April 2026 — Martin Bürlimann
Deutsche belehren oft und gerne, dass die Schweiz als letztes Land das Frauenstimmrecht eingeführt habe. Die Gegenfrage bleibt meist aus: Frauenstimmrecht in Deutschland? Hat die «Schwäbische Hausfrau» über den Euro abgestimmt? Konnten deutsche Frauen ein «Wir schaffen das»-Referendum ergreifen?
Die Schweiz war 1971 nicht das letzte, sondern das erste Land, das ein Frauenstimmrecht per Volksabstimmung eingeführt hat. Bereits im Mittelalter gab es Frauenstimmrechte, welche allerdings die Zeit nicht überdauert haben.
Die drei Dorfbrunnen
Der Bau der Wasserversorgung war das letzte grosse Wipkinger Bauwerk vor der Eingemeindung 1893. Es kam dank dem Frauenstimmen zustande. Die Brunnengenossen, eine alte Korporation in Wipkingen, betrieben die drei Dorfbrunnen. Der Wipkinger Gemeinderat liess die Brunnengenossen prüfen, ob sich die Gemeinde dem städtischen Pumpwerk anschliessen oder eine eigene Wasserversorgung erstellen solle. Der Käferberg würde genügend Quellwasser liefern, behauptete eine geologische Untersuchung.
Einige Grundeigentümer wollten ihr Wasser nicht hergeben. Eine Commission wurde eingesetzt, welche der Wasserversorgungs-Gesellschaft – die Nachfolgeorganisation der Brunnengenossen – Bericht und Antrag erstattete. An der Versammlung vom 16. September 1880 waren die Gegner in der Mehrheit. Präsident Wismer-Dietschi griff zu einer List. Er liess schriftlich unter Namensaufruf abstimmen, und «…die anwesenden Mitglieder, darunter Wittwen, welche berechtigt waren, Stellvertreter an die Versammlung zu schicken, halfen wesentlich bei, die Anträge der Commission, zur Verwunderung vieler, zum gültigen und unanfechtbaren Beschluss zu erheben», stand im Schlussbericht.
Im April 1881 war das Bauwerk vollendet. Eine technische Meisterleistung: 153 Kochherde waren angeschlossen, nebst Feuerspritze und Zuleitungen zu Waschhäusern, Bäckereien, Metzgereien, Werkstätten und Ställen. Das Stimmrecht der «Wittwen» beruhte auf einem alten Recht der Brunnengenossen. Das Stimmrecht war nicht an die Person gekoppelt, sondern an die Mitgliedschaft. Diese wiederum beruhte auf dem Eigentumsverhältnis.
Wichtiges Detail: Die Brunnengenossen zählten nicht die angeschlossenen Häuser, sondern Kochherde. Besass eine Frau einen Herd, ob selbst gekauft oder geerbt, besass sie auch das Stimmrecht bei den Brunnengenossen bezüglich Wasserkonsum. «Frauen an den Herd!» hat somit eine weitere Bedeutung: Frauen am Herd hatten Stimmrecht.
Das mittelalterliche Frauenstimmrecht
Die Abstimmung der Brunnengenossen zur Wasserversorgung ist das letzte ausgeübte Frauenstimmrecht früherer Zeit. Zuvor, insbesondere im Mittelalter, war das Frauenstimmrecht im Fraumünsterlehen Wipkingen weit verbreitet. In der Neuzeit hiess es «One man one vote» und etwas moderner, «Eine Person, eine Stimme». Das Stimmrecht ist an die Person gebunden. Sind die Bedingungen erfüllt (Schweizer Pass, über 18 Jahre alt, nicht entmündigt) besteht ein unveräusserlicher Rechtsanspruch auf Stimmabgabe. Gewählt werden Listen und Personen, abgestimmt wird über alles zwischen Kuhhörnern und Kampfflugzeugen.
Das war im Mittelalter anders. Boden, Wald und Wasser gehörten dem Fraumünster. Es fand ein reger Handel mit Waren aller Art statt; Kernen, Holz, Stroh, Obst, Vieh, Milch, Käse, Honig, Eier. Ganze Höfe wurden gepachtet und auch vererbt. Die Frage, die oft zu kurz kommt, lautet: Wie konnten die Analphabeten damals Güter gegen Geld tauschen? Unsere geläufigen Einheiten wie Hektare, Kilogramm und Meter gab es nicht. Gehandelt wurde nicht Fläche und Gewicht, sondern der Ertrag, der sich aus einem Grundstück erlösen liess (siehe «Wipkinger» 3/25).
Ein Hof umfasste nicht eine Anzahl Quadratmeter, sondern eine Anzahl «Mannwerk». Das Mannwerk umfasste die Fläche, die ein Mann an einem Tag bewirtschaften konnte. Das war nicht immer gleich, ein Mannwerk an einem Hang war kleiner als auf der Ebene.
Der Wald im Käferberg war in Nutzungseinheiten eingeteilt. Geschlagen wurden Mütt, ein Volumenmass von etwa 83 Litern. Eine Hube umfasste 12 Mütt. Nicht alle Huben waren gleich gross. Die Holzgenossen befanden regelmässig über die Huben und passten sie auch an. Dazu waren nur die Holzgenossen berechtigt. Die Kontrolle erfolgte in der Zählung des geschlagenen Holzes. Analog erfolgte die Nutzung von Fläche in «Gült». Verkauft wurde nicht der Hof oder das Feld, das ja dem Münster gehörte, sondern der mögliche Erlös.
Ein «Mannwerk Acker» ergab eine Anzahl «Mütt Kernen». Dieser Erlös hiess «Gült» und wurde gegen Zins veräussert. Die Zinszahler, meist Männer, konnten nun pflügen und säen. Die Ernte abzüglich dem Zehnten Steuer an das Fraumünster war dann Privateigentum, oft von Frauen. Beispielsweise berichtet eine Urkunde vom 1. März 1402: «Jakob Keller von Wipkingen verkauft an Elsbeth Heidelberg 1 Viertel Kernengeld.» Das Grundstück lag in den «Steinmuren», also den Steimeren bei der heutigen Wunderlistrasse.
Die Urkunde aus dem Jahr 1402 verrät zwei Dinge: Erstens konnte eine Frau einen Kauf tätigen, sie war also mündig und vermögend. Zweitens kaufte Elsbeth Heidelberg nicht den Boden, sondern das «Kernengeld», also den Erlös. In moderner Finanzsprache ausgedrückt war das ein Handel mit einem Derivat. Wer spricht vom finsteren Mittelalter? Anfang des 15. Jahrhunderts kauften Wipkingerinnen nicht ein Asset, sondern die Option auf den Erlös und damit auch das Stimmrecht.
Solche Urkunden sind einige erhalten: Im Jahr 1505 soll «Hans Appenzeller seiner Schwester Magdalena 100 Pfund Kapital verzinsen, 3 Mütt Holz im Käferberg». Magdalena Appenzeller hatte das Recht, Holz aus dem Käferbergwald zu gewinnen. Somit war sie als Eigentümerin Mitglied der Holzgenossen und stimmberechtigt. Mit ihrer Stimme beeinflusste sie die Ausgestaltung der Allmende: kollektive Verwaltung von kollektivem Eigentum – auch dies ist verblüffend modern.
Wipkinger Wirtinnen
Frauen im mittelalterlichen Wipkingen waren oft vermögend. Während der Klosteraufhebung beseitigte die letzte Äbtissin Katharina den «Lass und Fall», die mittelalterliche Erbschaftssteuer. In der Folge flossen grosse Vermögensteile an die Witwen und Kinder der verstorbenen Männer. Eine «Wirtin» war eine Frau mit Vermögen, ledig, verheiratet oder verwitwet. Bei ihr auf dem Hof (also «am Herd») wohnten Knechte und Angestellte.
Eine verblüffende Urkunde diesbezüglich stammt aus dem Jahr 1301, der ersten Erwähnung eines «wingarten» im Weiler Wibichinga: «Wir, Elsebete Eptisschin des Gotzhus Zürich künden allen, das fro Juzzi verköffet hat fron Itun, Johannes des Löwen wirtinne, einen wingarten, lit ze Wipkingen,…» Frau Juzzi verkaufte einen Weingarten an Frau Itun, Johannes des Löwen Ehefrau. Der Weingarten lag in Wipkingen.
Das Spektakuläre an der Urkunde von 1301 ist, dass nicht «Johannes der Löwe» den Weinberg kaufte, sondern seine Frau Itun kaufte ihn von Frau Juzzi. Die Frau besass Vermögen und handelte unabhängig vom Ehestatus. Unter der Obhut der Fraumünsterabtei herrschten im Dorf Unternehmergeist und Vermögens-Gleichberechtigung – und damit verbunden geschlechts-unabhängige Stimmrechte an der Nutzung der Güter, Felder, Quellen und Wälder.
Einkauf ins Stimmrecht
Heute ist der Verkauf eines Stimmrechts undenkbar und auch gesetzlich verboten. Da war nicht immer so. Im Mittelalter gab es abgestufte Stimmrechte. Fremde hatten keine Stimmrechte. Die Zuzüger mussten erst einen Einzugsbrief erwerben. Nach der Reformation erfuhr Wibichinga einen enormen Aufschwung.
Ab den 1580er-Jahren zogen vermehrt Auswärtige nach Wipkingen. Sie bezahlten hohe Preise für das Niederlassungsrecht. Damit verbunden waren die Stimmrechte: die Haushofgerechtigkeit (Erlaubnis, einen Haushalt zu führen), Dorfgerechtigkeit (Stimm- und Wahlrecht) und das Recht auf «Holtz und Veld, Wunn und Weid» (Nutzungsrechte an den Allmende-Ressourcen). Zusätzlich erwerben mussten die Zuzüger den Beitritt zur Korporation mit Nutzungsrechten an Weide, Wasser und Wald.
Zertrümmerte Institutionen
Zurück zur Eingangsfrage: Wann und warum haben die «Wipkinger Wirtinnen» ihre Stimmrechte verloren? Die mittelalterlichen Stimmrechte waren veräusserlich. Unser modernes Stimmrecht kennt dies nicht. Exakter formuliert lautet die Frage: Wann und warum sind die Institutionen mit den nutzungsgebundenen, veräusserlichen Stimmrechten verschwunden? Eine mögliche Antwort lautet: Mit der Einführung des metrischen Systems.
«Mütt» und «Mannwerk» sind an den Erlös gebunden, «Kilogramm» und «Quadratmeter» an den Boden. Napoleon brachte das metrische System in die Schweiz. Bei der Invasion 1799 und der Beseitigung des Ancien Régimes in Helvetien verschwanden auch die mittelalterlichen Institutionen.
In der Folge waren die verbliebenen Stimmrechte nicht mehr an den Verbrauch gekoppelt, sondern an eine Person – also an den Mann. Napoleon zertrümmerte die wehrlose helvetische Armee, das morsche Ancien Régime und nebenbei auch die mittelalterlichen Institutionen. Die unveräusserlichen Menschenrechte («les droits de l`homme») brachten nebst vielen Vorteilen auch das Ende der handelbaren Stimmen und damit das Ende der alten Frauenstimmrechte.
Quellen
Conrad Escher und Rudolf Wachter, «Chronik der Gemeinde Wipkingen», Zürich 1917.
Martin Bürlimann, Kurt Gammeter: «Damals – Wipkingen, ein Bilderbogen», Wibichinga Verlag, 2023.
Bericht des Vorstandes der Wasserversorgungs-Gesellschaft Wipkingen, 1883.

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