Quartierverein Wipkingen
Die «Spanische Treppe» kommt definitiv nicht
Vertreter*innen aus dem Quartier wollten den sogenannten «Garten über de Gleis» über dem Bahneinschnitt beim Bahnhof Wipkingen durch eine bessere Zugänglichkeit aufwerten und so das Quartierzentrum stärken.
22. September 2022 — Eingesandter Artikel
Die heutige senkrechte Betonwand wirkt sehr abweisend und trennt das urbane Grün vom regen Fussverkehr auf der Nordbrücke. Schon beim Bau der Überdeckung im Jahre 2000 gab es Pläne, den Zugang durchgehender zu gestalten. Gemäss dem privaten Gestaltungsplan sollte ein öffentlicher Platz und ein attraktiver Warteraum an der Haltestelle erstellt werden. Diese Vorgabe ist aus Sicht des Quartiervereins nicht zufriedenstellend umgesetzt worden. Daraus entstand die Idee, die Betonwand abzureissen und durch eine «Spanische Treppe» zu ersetzen.
Die Verhältnisse sind kompliziert: Das Grundstück gehört den SBB. Diese haben es wiederum der Beamtenversicherungskasse (BVK) des Kantons Zürich im Baurecht abgegeben. Die Stadt Zürich ihrerseits hat das Gebiet in ihren Quartierzentrumsplan (Quartz) aufgenommen, kann aber nicht mitbestimmen und ist nur Bittsteller. Da das nächste Jahr die Nordbrücke sowieso verbreitert werden soll – die Stadt baut im Auftrag der SBB – bot sich die Gelegenheit, das Vorhaben «Spanische Treppe» nochmals intensiv auszuloten.
Die SBB, die BVK, die Stadt Zürich, vertreten durch das Tiefbaudepartement, Gemeinderäte aus Wipkingen und der Quartierverein Wipkingen führten nochmals Gespräche. Die BVK stellte von Anfang an klar, dass sie auf keinen Fall die Finanzierung übernehmen werde. Nun teilt sie mit: «Das Thema haben wir intern ausführlich diskutiert und sind zum Entschluss gekommen, dass eine grundliegende bauliche Veränderung nicht in unserem Interesse liegt. Die bessere Zugänglichkeit der Fläche beziehungsweise die Anbindung an den öffentlichen Raum ist von uns grundsätzlich nicht erwünscht. Ihre Mitwirkung und geleistete Dienste sind uns bewusst und geschätzt, leider können wir Ihren Wünschen hinsichtlich der Umgestaltung nicht entsprechen.»
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