Politik
Ein pragmatisches Ja für das Bürgerrechtsgesetz
Die Alternative Liste (AL) hätte sich beim kantonalen Bürgerrechtsgesetz, über das wir am 15. Mai abstimmen, weitere Verbesserungen gewünscht. Doch fand die links-grüne Allianz im Kantonsrat keine Mehrheiten. Dennoch unterstützt die AL die Vorlage.
31. März 2022 — Eingesandter Artikel
Aktuell ist die Einbürgerung im Kanton Zürich nur auf Verordnungsebene geregelt. Dies birgt gewisse Gefahren, denn damit haben die Justizdirektion und ihre Vorsteherin einen gewissen Interpretationsspielraum. Konkret: Der Regierungsrat hat somit das letzte Wort. Bei einem allfälligen Wechsel an der Spitze der Justizdirektion könnte dies zu einem Problem werden, denn der Regierungsrat könnte die Verordnung ohne Parlamentsbeschluss ändern. Dieses Demokratiedefizit wird nun behoben, indem die Verordnung in ein Gesetz umgewandelt wird, über das die kantonale Bevölkerung befinden kann.
Zwei Verbesserungen
Mit der Verabschiedung des neuen Bürgerrechtsgesetzes wird der heutige Status quo im Kanton Zürich quasi festgeschrieben, immerhin aber mit zwei Verbesserungen. Einerseits werden die sprachlichen Anforderungen für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern gesetzlich auf A2 schriftlich und B1 mündlich festgelegt. Somit ist diese Regelung gesetzlich festgeschrieben, die sprachlichen Anforderungen können nicht einfach so erhöht werden. Andererseits werden die Vorgaben für den Einbürgerungstest vom Regierungsrat für den ganzen Kanton vereinheitlicht. Das heisst, die manchmal willkürlichen und unterschiedlichen Tests in den Gemeinden werden so unterbunden, was die Chancengleichheit erhöht.
Einfacherer Einbürgerungsprozess
Die Alternative Liste hat sich zusammen mit den anderen links-grünen Parteien für ein fortschrittlicheres Einbürgerungsgesetz engagiert. So setzte sich die AL für eine eher frühere und niederschwellige Einbürgerung ein, um den Integrationsprozess zu fördern, beziehungsweise sogar für das «Jus Soli» für die ausländischen Kinder, welche in der Schweiz auf die Welt kommen. Ebenso setzten sich die links-grünen Parteien für ein faires Verfahren und damit einen fairen Umgang mit den Ausländerinnen und Ausländern ein, die mit ihrer Arbeit in vielen Branchen einen wesentlichen Anteil zur prosperierenden Wirtschaft beitragen.
Die aktuellen Mehrheiten im Kanton liessen leider nur den Kompromiss zu, über den wir abstimmen. Über den Kompromiss stimmen wir nun ab, weil die SVP das Referendum ergriffen hat. Würde dieser Kompromiss nun an der Urne abgelehnt, müsste der ganze Prozess von vorne gestartet werden und die beiden errungenen Verbesserungen könnten in einem neu zusammengesetzten Kantonsrat in der nächsten Legislatur auch wieder zurückgenommen werden.
Weil die AL die im Parlament erreichten kleinen Verbesserungen für die Betroffenen nicht preisgeben will, hat sie sich zu einem pragmatischen Ja durchgerungen. Eine Regelung auf gesetzlicher Ebene bringt im Vergleich zur Verordnungsebene mehr Sicherheit für die einbürgerungswilligen Ausländerinnen und Ausländer, da die Einbürgerungsanforderungen so verbindlich festlegt und diese nicht einfach abgeändert werden können. Dies auch im Wissen darum, dass die Geschichte der Bürgerrechtsgesetzgebung in der Schweiz und im Kanton Zürich jeweils von Verschärfungen geprägt ist.
Anne-Claude Hensch Frei, Jahrgang 1966, ist ausgebildete Heil- und Sozialpädagogin und setzt sich als AL-Kantonsrätin unter anderem mit Bürgerrechten auseinander.
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