ESC: TV-Geräte in Gartenrestaurants erlaubt

Die Stadt Zürich erlaubt die Übertragungen des Eurovision Song Contests auf Fernsehgeräten in Gartenwirtschaften und Boulevard-Cafés. Eine formelle Bewilligung ist nicht notwendig.

Foto: SRG SSR

Vom Sonntag, 11. Mai, bis Samstag, 17. Mai, findet der Eurovision Song Contest 2025 in Basel statt. Die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements, Karin Rykart, erteilt für diesen Zeitraum eine Ausnahmebewilligung: In Gartenwirtschaften auf privatem Grund und in Boulevard-Cafés auf öffentlichem Grund können Fernsehgeräte zur Live-Übertragung ohne Bewilligung betrieben werden.

Die Erlaubnis gilt nur für folgende Live-Übertragungen: die Eröffnungszeremonie (Sonntag, 11. Mai), das erste Halbfinale (Dienstag, 13. Mai), das zweite Halbfinale (Donnerstag, 15. Mai) und das Finale (Samstag, 17. Mai).

Erlaubt sind Fernseher mit einer Bildschirmdiagonale von maximal drei Metern. Der Einsatz von Beamern und Verstärkeranlagen ist nicht erlaubt. Damit Anwohnende nicht zu sehr gestört werden, gilt die Ausnahmebewilligung nur für die Live-Übertragungen.

Spätestens 15 Minuten nach der Übertragung sind die Geräte im Freien auszuschalten. Der Ton darf die Umgebung nicht übermässig belasten. Die Besitzer*innen der Gartenrestaurants und Boulevard-Cafés dürfen ihren Aussenbereich zudem nicht vergrössern.

Die Stadt Zürich wählt damit eine bewährte Regelung, die auch bei anderen Grossanlässen gilt, bei denen ein grosses öffentliches Interesse besteht, wie beispielsweise bei der UEFA Women’s EURO 2025 oder den Rad- und Para-Cycling-Weltmeisterschaften 2024.

Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich

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