Fussball-WM: TV-Geräte in Gartenrestaurants erlaubt

In Gartenwirtschaften und Boulevard-Cafés dürfen die Fussballspiele der FIFA Weltmeisterschaften auf Fernsehgeräten mit Ton ausgestrahlt werden. Eine formelle Bewilligung ist nicht notwendig.

Symbolbild Freepik.com

Vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 finden in Kanada, Mexiko und den USA die FIFA Fussball-Weltmeisterschaften 2026 statt. Die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements, Karin Rykart, erteilt für diesen Zeitraum eine Ausnahmebewilligung: In Gartenwirtschaften auf privatem Grund und in Boulevard-Cafés auf öffentlichem Grund können Fernsehgeräte zur Live-Übertragung ohne Bewilligung betrieben werden.

Erlaubt sind Fernseher mit einer Bildschirmdiagonale bis maximal drei Metern. Der Einsatz von Beamern und Verstärkeranlagen ist verboten. Die Fläche der Gastwirtschaftsbetriebe darf nicht vergrössert werden.

Zusatzregelung am Wochenende und für Schweizer Spiele

Erlaubt ist die Live-Übertragung aller Spiele der WM 2026 mit spätester Anspielzeit von 21 Uhr. Zusätzlich dürfen alle Spiele der Schweizer Fussball-Nationalmannschaft und alle Freitags- und Samstagsspiele mit spätester Anspielzeit um 23 Uhr ausgestrahlt werden.

Eine solche zusätzliche Regelung für späte Spiele wurde in einem als dringlich erklärten Postulat gefordert, das der Gemeinderat am Mittwoch, 27. Mai 2026, überwiesen hat. Die Fernsehgeräte müssen 15 Minuten nach Spielschluss ausgeschaltet werden.

Die Lautstärke der Fernsehgeräte darf die Umgebung der Gastwirtschaftsbetriebe nicht übermässig belasten. Sollte es zu berechtigten Klagen kommen, kann in Einzelfällen der Betrieb der Fernsehgeräte im Freien mit Auflagen verbunden oder verboten werden.

Die Rahmenbedingungen der Verfügung werden am Mittwoch, 3. Juni 2026, im Amtsblatt ausgeschrieben. 

Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich

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