Höngger Rettungsschwimmer warnt vor Leichtsinn beim Letten

In einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung» schildert Martin Kömeter von der SLRG Höngg die Risiken beim Springen, Schwimmen und Böötlen in der Limmat. Besonders problematisch seien Selbstüberschätzung, Gruppendruck und Alkohol.

Foto: Archiv Wipkinger Zeitung

An heissen Sommertagen wird die Limmat zum Treffpunkt für Badende, Schwimmer und Böötler. Zwischen den Flussbädern am Letten und der Werdinsel suchen viele Menschen die Abkühlung – manche auch den Nervenkitzel. Mit Sprüngen von Mauern, Brücken oder gar ganzen Gebäuden beweisen Wagemutige ihr Können und erhoffen sich vielleicht auch ein kleines bisschen «fame» in den sozialen Medien. Für Martin Kömeter, Vizepräsident der SLRG Sektion Höngg, ist dieser Leichtsinn ein wiederkehrendes Thema.

In einem Rundgang entlang der Limmat, über den die «Neue Zürcher Zeitung» kürzlich berichtete, erklärt Kömeter die oft unterschätzten Gefahren. Die Strömung sei vom Ufer oder von einer Brücke aus kaum zuverlässig einzuschätzen. Auch die Wassertiefe könne sich verändern; Hindernisse oder Schwemmholz unter der Wasseroberfläche seien nicht immer sichtbar. Besonders tückisch seien zudem schäumende Stellen und Wasserwalzen: Dort könne die Luft im Wasser den Auftrieb vermindern und dazu führen, dass Personen absinken.

Brennpunkt Kraftwerk Letten

Die Baderegeln der SLRG seien zwar weitgehend bekannt, sagt Kömeter in der NZZ. Doch in einer Gruppe, an einem Sommerabend oder nach Alkohol würden sie rasch ausgeblendet. Die Kombination aus Selbstüberschätzung, Mutproben und dem Wunsch, vor Kolleginnen und Kollegen Eindruck zu machen, könne fatale Folgen haben. Besonders häufig von tödlichen Badeunfällen betroffen, das zeigen Statistiken, sind Männer, insbesondere junge Männer.

Ein Brennpunkt ist das Areal rund um das EWZ-Kraftwerk Letten. Obwohl das Gelände mit Zäunen, Hinweistafeln, Kameras und teils auch baulichen Massnahmen geschützt ist, klettern immer wieder Personen auf Gebäude oder Mauern, um von dort in den Kanal zu springen.

Das EWZ hat laut NZZ wiederholt Seile entfernt, die beim Ausfluss zum Hochklettern verwendet wurden. Sie seien jedoch bald wieder ersetzt worden. Aus Gründen des Denkmalschutzes lasse sich das Kraftwerk nicht beliebig stärker sichern. Zudem wolle das EWZ das Kraftwerk nicht in «einen Hochsicherheitstrakt» verwandeln, so die NZZ weiter.

Doch ganz ohne Konsequenzen bleiben die waghalsigen Aktionen nicht: Das EWZ erstattet nach eigenen Angaben, wenn möglich, Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Ein Mann, der einen Sprung von einem Gebäude des Kraftwerks im Internet veröffentlicht hatte und identifiziert werden konnte, wurde kürzlich zu einer Busse von 300 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken verurteilt. Auch nach einem Film, der auf Instagram viral ging und zahlreiche Sprünge rund um das Kraftwerk zeigte, reichte das EWZ Anzeige ein.

Gefahren beim Böötlen

Spass und Erholung sucht die Stadtbevölkerung indes nicht nur beim Schwimmen und Springen, sondern auch bei einer gemütlichen Bootsfahrt auf dem Fluss. Auch diese Freizeitaktivität ist indes nicht frei von Risiken, wie Kömeter erklärt. So würden viele Personen eine Flussstrecke befahren, ohne sie zu kennen oder die möglichen Gefahrenstellen vorher abzuklären. Die gibt es auch auf der scheinbar so friedlich vor sich hinfliessenden Limmat. Zudem seien die Untersätze, die für die Fahrten verwendet würden, oftmals ungeeignet.

Tatsächlich treibt an sonnigen Tagen ein buntes Sammelsurium von aufblasbaren Gummiartikeln den Fluss hinunter –  vom Pizzastück über den rosaroten Flamingo bis hin zum Schwimmring. Billige Artikel seien jedoch für tiefes Wasser nicht geeignet und hätten zudem oft nur eine Luftkammer. Bei Niedrigwasser bestünde die Gefahr, dass sie aufreissen – und untergehen.

Viele der Böötler führen für ein feucht-fröhliches Erlebnis ausserdem Alkohol an Bord mit sich, was zusätzliches Gefahrenpotenzial berge. Dafür fehlt bei vielen Freizeitböötler ein Utensil, was eigentlich gesetzlich vorgeschrieben wäre: eine Schwimmweste.  

Die Limmat, das betont Kömeter im Gespräch mit der NZZ, sei ein attraktiver Freiraum. Doch ihre Risiken sollten nicht unterschätzt werden, so der Rettungsschwimmer. Schliesslich gehört die Limmat mit 25 tödlichen Unfällen innerhalb von 12 Jahren zu den gefährlichsten Flüssen der Schweiz, wie Tele Züri im vergangenen Sommer mitteilte. Die Einhaltung der von der SLRG aufgestellten Bade- und Flussregeln könnte helfen, diese hohe Zahl zu reduzieren. 

Die 6 Baderegeln der SLRG

  1. Kinder nur begleitet ans Wasser lassen – kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen.
  2. Nie alkoholisiert oder unter Drogen ins Wasser. Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen.
  3. Nie überhitzt ins Wasser springen. Der Körper braucht Anpassungszeit.
  4. Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen. Unbekanntes kann Gefahren bergen.
  5. Luftmatratzen und Schwimmhilfen gehören nicht ins tiefe Wasser. Sie bieten keine Sicherheit.
  6. Lange Strecken nie alleine schwimmen. Auch der besttrainierte Körper kann eine Schwäche erleiden.

Die 6 Flussregeln der SLRG

  1. Schlauchbootfahrer müssen mit einer Rettungsweste ausgerüstet sein.
  2. Die auf dem Boot angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
  3. Boote nicht zusammenbinden! Sie sind nicht mehr manövrierfähig.
  4. Unbekannte Flussabschnitte müssen vor der Fahrt zuerst erkundet werden.
  5. In freie Gewässer (Flüsse, Weiher und Seen) wagen sich nur gute und geübte Schwimmer.
  6. Unterkühlung kann zu Muskelkrampf führen. Je kälter das Wasser, umso kürzer der Aufenthalt im Wasser.

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