Jubiläumsveranstaltung auf Westtangente erneut abgelehnt

Das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich hat das Gesuch der IG Westtangente Plus für eine zweitägige Sperrung der Westtangente erneut abgelehnt.

Da war sie noch im Bau: Blick auf die Westtangente aus dem Jahr 1969. (Foto: Baugeschichtliches Archiv Zürich)

Im vergangenen Jahr hatte die IG Westtangente Plus zum 50jährigen Jubiläum der Westtangente unter dem Motto: «50 Jahre Provisorium Westtangente – 50 Stunden Ruhe für uns» während eines Wochenendes im September die Sperrung der Rosengartenstrasse und der Hardbrücke zwischen Buchegg- und Hardplatz beantragt. Während drei Tagen sollte der Verkehr ruhen, stattdessen waren zahlreiche Veranstaltungen auf der Strasse geplant.  Doch rund einen Monat vor der geplanten Veranstaltung, im August 2022, lehnte die Kantonspolizei die Sperrung der Strasse ab. Die Begründung: Die Auswirkungen wären zu gross, insbesondere der Verkehr auf den Durchgangsstrassen sowie im übergeordneten Strassennetz würden übermässig beeinträchtigt.

Auch der zweite Versuch gescheitert

Bereits im Dezember reichte die Interessengemeinschaft erneut ein Gesuch bei der Stadt ein: eine 51stündige Sperrung der Strasse zum 51. Geburtstag der Westtangente.  Doch auch der zweite Versuch scheiterte – die Stadt lehnte erneut ab, mit dem Verweis auf die negative Stellungnahme der Kantonspolizei. Nun plant die Interessensgemeinschaft, gegen die Verfügung des Sicherheitsdepartements rechtlich vorzugehen. In früheren Jahren sei die Sperrung der Westtangente möglich gewesen, ohne dass es zu grösseren Auswirkungen auf den Verkehr geführt habe. Zudem gebe es andere Veranstaltungen in der Stadt, für welche Sperrungen von Hauptverkehrsachsen durchgeführt würden. Die daraus entstehenden Auswirkungen auf den Verkehr innerhalb und ausserhalb der Stadt würden in diesen Fällen billigend in Kauf genommen. Zudem habe, so die Medienmitteilung der IG Westtangente Plus, ein städtisches Gutachten bereits im letzten Jahr «die Machbarkeit der nötigen Sperrung für die Veranstaltung ohne grössere Verkehrsbehinderungen» nachgewiesen.  Die Ablehnung sei, so die Medienmitteilung der IG, «allein politisch motiviert, deshalb rechtsstaatlich nicht korrekt und willkürlich».

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