Politik
Keine Wertschätzung für das Personal
Seit vielen Jahren fordern Politiker*innen, Gewerkschaften und Personalverbände die fünfte Ferienwoche für Kantonsangestellte. Ab nächstem Jahr soll sie nun auch im Kanton Zürich gelten. Die fünfte Ferienwoche gibt es aber nicht gratis: sie muss von den Angestellten mit Mehrarbeit erarbeitet werden.
27. Juni 2018 — Eingesandter Artikel
In der Ratssitzung vom 11. Juni äusserten die Fraktionen von AL, EVP, Grünen und SP ihren Unmut über das geizige Angebot des Regierungsrats. Markus Bischoff, Kantonsrat der AL, hat die gemeinsame Fraktionserklärung vorgetragen:
«Wir erinnern uns: In der Debatte um die Einführung eines längeren Vaterschaftsurlaubs hat der Finanzdirektor (Anmerkung: Regierungsrat Ernst Stocker) hier im Ratssaal verkündet, dass die Einführung der fünften Ferienwoche für das Staatspersonal für die Regierung wichtiger sei. Wörtlich sagte er: «Das ist prioritär und das will der Regierungsrat an die Hand nehmen» (Ratsprotokoll vom 19. März 2018, S. 58). Ja, der Regierungsrat hat es an die Hand genommen, wobei vor allem das «Nehmen» offensichtlich ganz wörtlich zu verstehen ist: Die beiden Brückentage zwischen Weihnachten und Neujahr sollen in Zukunft mit Ferientagen abgegolten werden und die Staatsangestellten müssen sich die verbleibenden drei Tage Zusatzferien mit einer halben Stunde Arbeitszeitverlängerung pro Woche bitter selber verdienen.
Knausrig und geizig
Damit setzt die Regierungsmehrheit ihre unsäglich knausrige Personalpolitik der letzten Jahre rücksichtslos fort: Verweigerter Teuerungsausgleich, keine gesetzlich vorgeschriebene Anpassung an übliche Lohnentwicklung, kein Stufenanstieg – das kantonale Personal wird seit Jahren von Regierungsrat und Kantonsrat an der kurzen Leine gehalten.
Gerne vergleicht sich der Kanton Zürich beim Steuerwettbewerb mit anderen Kantonen. Wir übernehmen für einmal diese Logik und vergleichen die Arbeitsbedingungen: In Bern gibt es 25 Ferientage für alle, in Basel-Stadt ebenfalls, in Solothurn 23 Tage und im Aargau schon ab dem 40. Lebensjahr die fünfte Ferienwoche, und dies notabene nicht bei höheren Arbeitszeiten als der Kanton Zürich heute kennt. Von einem Vergleich mit Grossfirmen im Kanton Zürich wollen wir gar nicht erst sprechen.
Die vorgeschlagene Lösung zur Einführung einer 5. Ferienwoche ist ein Affront gegenüber dem Staatspersonal, vor allem vor dem Hintergrund der ausserordentlich guten Jahresabschlüsse (2016: 389 Millionen und 2017: 367 Millionen Franken). Wertschätzung sieht anders aus.»
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