Quartierleben
Kirchgemeinde Zürich schreibt Baurechte aus – auch im Kreis 10
Die reformierte Kirchgemeinde Zürich schreibt sechs kleinere Liegenschaften im Baurecht aus. Mit der Abgabe der Grundstücke wird interessierten Gemeinschaften und Organisationen die Möglichkeit geboten, in der Stadt Zürich Wohnraum zu schaffen.
24. Juli 2026 — Redaktion Wipkinger
Die reformierte Kirchgemeinde Zürich ist Eigentümerin von mehreren kleinen Wohnliegenschaften in der Stadt Zürich, die für kirchliche Zwecke nicht mehr genutzt werden. Da die Entwicklung von Wohnbauten nicht zu den Kernaufgaben der Kirchgemeinde gehört, sollen sechs Liegenschaften im Baurecht ausgeschrieben werden, wie es in einer Medienmitteilung heisst.
Mit der Vergabe der Baurechte will die Kirchgemeinde Zürich ihre finanzielle Verantwortung wahrnehmen und dazu beitragen, dass in der Stadt Zürich nachhaltiger Wohnraum zu angemessenen Kosten geschaffen werden kann.
Die Baurechtsausschreibung richtet sich deshalb an Trägerschaften, die durch die geschickte Entwicklung von Liegenschaften einen hohen Nutzen mit grosser Wirkung erzielen können – beispielsweise private Gruppierungen, kleine Wohngenossenschaften oder Stiftungen.
Liegenschaften in Höngg und Wipkingen
Die ausgeschriebenen Liegenschaften weisen eine geringe bis mittlere Wohnfläche auf. Bei guter Nutzung der bestehenden Ausnützungsreserven bieten sie jedoch ein erhebliches Entwicklungspotenzial zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum.
Der Baurechtszins wird sich an der Tragfähigkeit der zukünftigen Baurechtnehmerinnen oder Baurechtnehmer orientieren und soll der Kirchgemeinde Zürich gleichzeitig einen angemessenen Ertrag sichern.
Wie den Unterlagen der reformierten Kirchgemeinde zu entnehmen ist, geht es um insgesamt sechs Liegenschaften. Darunter befinden sich auch zwei im Kreis 10: die Liegenschaft an der Regensdorferstrasse 46 in Höngg sowie jene an der Wunderlistrasse 25 in Wipkingen.
Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren nach wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien. Neben der Höhe des Baurechtszinses werden beim Zuschlag auch gesellschaftliche und ökologische Aspekte berücksichtigt.
Die bestehende Mieterschaft kann mindestens zwei Jahre bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung in den Wohnungen bleiben. Abschliessend wird das Kirchgemeindeparlament den Baurechtsvertrag genehmigen.
Die Unterlagen können auf der Website www.planzeit.ch/de/downloads bezogen werden.


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