Politik
Kommt die Individualbesteuerung und damit das Ende der «Heiratsstrafe»?
Am 8. März werden nicht nur Gemeinde- und Stadtrat gewählt, es ist auch Abstimmungssonntag. Eine der Vorlagen, worüber die Schweizer Stimmbevölkerung abstimmt, ist die Individualbesteuerung. Worum geht es dabei genau?
16. Februar 2026 — Dagmar Schräder
Pünktlich zum Frauentag am 8. März, so erklären die Befürworterinnen der abzustimmenden Vorlage, habe das Schweizer Stimmvolk die Chance, die «Heiratsstrafe» bei der Steuerberechnung abzuschaffen. Mittel zum Zweck dafür soll das neue Bundesgesetz zur Individualbesteuerung werden, das vom Parlament im Juni 2025 beschlossen wurde. Weil SVP, Mitte, EVP und EDU sowie zehn Kantone dagegen das Referendum ergriffen, kommt es nun zur Volksabstimmung. Dabei empfehlen Bundesrat und Parlament die Annahme der Vorlage, ebenso wie die Parteien SP, FDP, Grüne, GLP und AL. Doch worum geht es eigentlich genau?
Nach geltendem Recht wird bei der Berechnung der Steuern in der Schweiz bei verheirateten Paaren das Einkommen beider Ehepartnerinnen als Wirtschaftsgemeinschaft zusammengerechnet und in einer Steuerrechnung zusammengefasst, während Unverheiratete jeweils individuell ihre eigene Steuererklärung ausfüllen. Gleichzeitig gilt bei der Steuerrechnung das Prinzip der Progression; höhere Einkommen generieren also höhere Steuersätze als tiefe. Diese Praxis führt für Verheiratete in vielen Fällen zu einer weit höheren Steuer als für die Unverheirateten. Besonders ins Gewicht fällt diese sogenannte «Heiratsstrafe» in den Fällen, in denen beide ähnlich viel verdienen.
Seit 40 Jahren
Die Individualbesteuerung ist nun ein Versuch, diesen Nachteil zu beheben. Schon vor mehr als 40 Jahren entschied das Bundesgericht, die gemeinsame Besteuerung abzuschaffen. Im Grundsatz sind sich auch alle Parteien einig, dass die «Heiratsstrafe» beendet werden muss. Doch im Parlament konnte man sich seit dem Bundesgerichtsurteil bis anhin nicht auf einen passenden Gesetzesentwurf einigen. Im Jahr 2022 reichten schliesslich die FDP-Frauen ihre Initiative zur Individualbesteuerung ein. Der Bundesrat erarbeitete einen Gegenvorschlag dazu, woraufhin die FDP die Initiative zugunsten des Gegenvorschlags zurücknahm. Und erstmals seit 25 Jahren gewann dieser im Parlament eine Mehrheit – wenn auch eine hauchdünne.
Wird die neue Reform an der Urne angenommen, können, so rechnet der Bundesrat vor, rund 50 Prozent der Bevölkerung durch eine Reduktion der Steuerzahlungen profitieren, für 36 Prozent wird sich nichts ändern, 14 Prozent werden stärker belastet werden. Die vorläufigen finanziellen Einbussen, die dem Bund dadurch erwachsen, belaufen sich auf rund 600 Millionen. Diese sollen langfristig durch Mehreinnahmen gedeckt werden, die durch eine höhere Beschäftigungsquote entstehen.
«Wir rechnen mit bis zu 44 000 zusätzlichen Vollzeitaequivalentstellen, die durch die neue Besteuerung besetzt werden könnten», erklärt Bettina Balmer, Nationalrätin und Präsidentin FDP Frauen Schweiz, sowie eine der Mitinitiantinnen der FDP-Initiative, anlässlich eines Besuchs in Höngg. Dies habe eine Studie von Ecoplan ergeben. Denn gerade bei Partnerschaften mit Kindern führe das aktuelle Steuerrecht oft dazu, dass – insbesondere auch angesichts der hohen Betreuungskosten für die Kinder – einer der Ehepartnerinnen, in der Regel die Frau, ihr Arbeitspensum reduziere.
Mit einem Wechsel zu einer individuellen Besteuerung könnten sich wieder mehr gut ausgebildete Frauen für die Berufstätigkeit entscheiden, was auch angesichts des Fachkräftemangels von Bedeutung sei. Daneben gehe es mit der Reform auch um einen Beitrag zur finanziellen Eigenständigkeit von Frauen, zu deren finanzieller Absicherung im Falle einer Scheidung und zur Bekämpfung der Altersarmut, die bei Frauen deutlich ausgeprägter sei als bei Männern. Sie begrüsse es sehr, dass endlich ein konkreter Gesetzesentwurf habe erarbeitet werden können, so Balmer weiter: «So weit waren wir noch nie.»
Tradition in Gefahr?
Doch nicht alle unterstützen den Vorschlag. Die Individualbesteuerung sei nicht der richtige Weg, um die «Heiratsstrafe» abzuschaffen, befürchten SVP, Die Mitte, EVP und EDU. Die «Individualbesteuerung schafft neue Ungerechtigkeiten und ein Milliarden-teures Bürokratiemonster» titelt so die SVP, die EVP bezeichnet den Vorstoss als «Angriff auf die Ehe als wirtschaftliche Einheit». Denn mit dem zur Abstimmung stehenden Modell, müssten diejenigen Familien mehr Steuern bezahlen, bei denen nur ein Ehepartner für das Einkommen sorgt. Unbezahlte Arbeit zu Hause und Kinderbetreuung würden finanziell benachteiligt.
Zudem stelle die Einführung des neuen Gesetzes einen enormen bürokratischen Aufwand dar, rund 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen müssten in Zukunft bearbeitet werden – ein Umstand, der auch vielen Kantonen missfällt. Deshalb haben sowohl SVP als auch Die Mitte und EVP eigene Gegenvorschläge erarbeitet, die eine Anpassung innerhalb des bestehenden Steuermodells befürworten, wie das sogenannte Splitting, das die SVP bevorzugt.
Hierbei werden die Einkommen innerhalb einer Partnerschaft zusammengerechnet und dann zur Steuerberechnung durch zwei geteilt. Die Mitte propagiert mit ihrer Initiative eine alternative Herangehensweise, die zwei Berechnungen durchführt – eine für verheiratete Paare, eine für Unverheiratete. In Rechnung gestellt werden soll dann der tiefere Betrag.
Diese Vorschläge lehnt der Bundesrat allerdings ab, eine Abstimmung des Parlaments steht noch aus. Auch die Befürworter der Individualbesteuerung sind gegen das Modell des Splittings. Wie Balmer erklärt, sei das Bürokratieargument der Gegner fadenscheinig. Nach einem überschaubaren Initialaufwand sei die Bürokratie bei der Individualbesteuerung nicht grösser als bisher, im Gegenteil, aufwendige Steueränderungen aufgrund Zivilstandsänderungen würden zukünftig dank der Individualbesteuerung wegfallen.
Weiter hätte das Splitting keinerlei Erwerbsanreize und die Steuerausfälle bezifferten sich über 1 Milliarde Franken. Schliesslich sei auch der bürokratische Aufwand beim Vorschlag der Mitte höher als bei der Individualbesteuerung, zumal dort bei jeder Steuererklärung die Steuern zweimal berechnet würden, so Balmer.
Am 8. März hat die Stimmbevölkerung nun die Gelegenheit, eine Entscheidung zu treffen. Wird das Gesetz angenommen, kommt es nicht nur auf nationaler Ebene zum Tragen, sondern muss auch von Kantonen und Gemeinden umgesetzt werden. Bei einer Ablehnung wird zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich sowohl über die ursprüngliche Initiative der FDP als auch über den Vorschlag der Mitte abgestimmt werden müssen.

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