Kristin erklärt die Welt, Teil 1: Was ist jetzt gleich das Behördenreferendum?

Ende Oktober beschloss der Kantonsrat gegen den Widerstand der SP, das Kantonsspital Winterthur in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Deshalb ergriff die SP-Frak­tion, das «Behördenreferendum». Kristin, was hat es damit auf sich?

Kristin Hoffmann, Juristin und Vorstandsmitglied, SP 10

Kristin:
«Wenn 45 der 180 Mitglieder des Kantonsrats es verlangen, muss ein Entscheid des Kantonsrats dem Volk vorgelegt werden, auch wenn der Rat das Geschäft normalerweise endgültig beschliessen könnte.
Wenn Aussicht besteht, dass das Volk in einer bestimmten Sache anders entscheiden würde als der Kantonsrat, kann die unterlegene Minderheit einen Entscheid umstossen, ohne vorher das lange Verfahren der Unterschriftensammlung für ein Volksreferendum auf sich nehmen zu müssen. Im Idealfall führt dies also zu besser abgestützten politischen Entscheiden und verhindert, dass eine knappe Mehrheit dem Rest des Kantons in umstrittenen Fragen seine Meinung aufzwingen kann.
Zusammen mit anderen Partnern hofft die SP mit dem Behördenreferendum die Privatisierung des Kantonsspitals Winterthur mit einem Volksentscheid am 21. Mai 2017 endgültig zu verhindern.»

Kristin Hoffmann, Juristin,
wurde befragt von Mathias Egloff, Gemeinderat SP10 

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