Macht endlich vorwärts am Rosengarten!

Die Westangente trennt Wipkingen in zwei Teile, seit mehr als 50 Jahren. Die Lärmbelastung ist übermässig und Stadt und Kanton liegen sich bereits wegen Tempo 30 in den Haaren. So kann es nicht weitergehen. Ein Kommentar von Erich Willi, Vorstandsmitglied SP Zürich 10.

Alles ist schon bereit für Tempo 30, inklusive Radarkasten. (Foto: Mathias Egloff)

Nachdem im Februar 2020 das Milliardenprojekt mit Tunnel und Tram am Rosengarten vom Volk deutlich verworfen wurde – in Wipkingen war die Ablehnung am stärksten –, sagte die zuständige Regierungsrätin Carmen Walker-Späh: «Wir haben keinen Plan B, nun ist die Stadt am Zug.»

Seitdem ist die Stadt daran, die Rosengarten- und die Bucheggstrasse Schritt für Schritt zur normalen Stadtstrasse umzuorganisieren und umzubauen: Kürzlich hat die Stadt das Projekt für Fussgängerübergänge aufgelegt, weiter sollen kapazitätsbegrenzende Massnahmen dafür sorgen, dass möglichst viel Verkehr aus der Stadt heraus auf die ab 2028 mit sechs Spuren ausgebaute Nordumfahrung verlagert wird. Und im Jahr 2021 hat der Stadtrat im Rahmen eines Rekursverfahrens zur Strassenlärmsanierung Tempo 30 beschlossen.

Absehbarer Entscheid

Leider hat die Stadt in der Folge Tempo 30 nicht im Amtsblatt publiziert, sondern vorgängig aus «Goodwill» die Kantonspolizei zur Stellungnahme eingeladen. Diese liess sich ganze 1,5 Jahre Zeit, um zum ausführlichen Tempo-30-Gutachten Stellung zu nehmen: ablehnend, wie Ende Oktober 2023 bekannt wurde. Dieser Entscheid war absehbar: Vielerorts im Kanton lehnt die Kantonspolizei Tempo 30 ab, trotz Pflicht zur Strassenlärmsanierung.

So leben ausserhalb von Zürich und Winterthur immer noch rund 200 000 Personen an zu lauten Kantonsstrassen. Über 40 000 davon sogar an Tempo-60-Strecken innerorts! Gegen diesen Entscheid rekurriert nun die Stadt. Damit droht das Anliegen des Lärmschutzes an der Westtangente zugunsten eines juristischen Kompetenzstreits zwischen Stadt und Kanton unterzugehen. Er kann jahrelang dauern.

Erdrückende Faktenlage

Zur fachlichen und rechtlichen Einordnung der Situation an der Rosengarten- und der Bucheggstrasse: Die Lärmbelastung ist übermässig. In weiten Teilen sind sogar die Alarmwerte überschritten. Davon sind mehrere Tausend Anwohnende betroffen. Die vom Bund gesetzte (und bereits verlängerte) Frist zur Sanierung ist im März 2018 abgelaufen. Der Kanton hat die Strassenlärmsanierung an die Städte Zürich und Winterthur delegiert.

Kanton und Stadt sind massiv im Verzug mit der Strassenlärmsanierung. Die Rechtslage ist klar, eine ganze Serie von Bundesgerichtsurteilen zeigt, dass dem Lärmschutz beziehungsweise dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ein sehr hoher Stellenwert zugemessen wird. Tempo 30 ist eine wirksame, günstige und rasch umsetzbare Massnahme an der Quelle (1. Priorität gemäss Lärmschutzverordnung), welche auch zur Verkehrssicherheit beiträgt. Ohne Lärmschutz ist eine bauliche Weiterentwicklung kaum mehr möglich.

Die Forderungen der SP 10

Wir fordern, dass die Stadt umgehend Tempo 30 für die Buchegg- und Rosengartenstrasse publiziert. Nur so ist gewährleistet, dass dem Lärmschutz in absehbarer Zeit Genüge getan wird und die Betroffenen zu ihrem Recht kommen. Der Kanton muss in seinem Zuständigkeitsbereich, nämlich ausserhalb der beiden grossen Städte, endlich vorwärts machen mit der Strassenlärmsanierung, anstatt die beiden Städte zu blockieren. Zudem empfiehlt die SP 10 dem Kanton und insbesondere der Sicherheitsdirektion, sich in die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Strassenlärmsanierung einzulesen. 

Eingesandt von Erich Willi, Vorstandsmitglied der SVP Zürich 10

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