Mietwucher in Wipkingen: doppelte Miete innert einem Jahr

Bezahlbarer Wohnraum in den Kreisen 6 und 10 ist rar. Und er wird täglich rarer. Eine Siedlung an der Nordstrasse geriet in die Schlagzeilen, da die Mieten dort sprunghaft angestiegen sind. Ein Kommentar von Stefanie Pfändler und Martin Busekros, Grüne Zürich Kreis 6/10.

Symboldbild. (Freepik)

Der Altbau an der Röschibachstrasse 79 aus den 1920er-Jahren wird derzeit durch einen Neubau ersetzt. 23 «topmoderne» Wohnungen werden auf der Website der Zelos Verwaltung angepriesen. Wer dort allerdings wohnen möchte, ist bereits zu spät: Die Anmeldung wurde aufgrund der «kaum zu bewältigenden Anfragen» bereits geschlossen.

Wie hoch die Mieten der 2,5- bis 4,5-Zimmerwohnungen sein werden, ist auf der Website nicht zu erfahren. Es würde nicht überraschen, wenn diese deutlich höher ausfallen als die des Altbaus.

Von 1550 auf 3240 Franken

Dass sich Wipkingen derzeit gerade für immer verändert, zeigt auch ein Bericht des «Tages-Anzeigers» vom 24. Mai über krasse Mieterhöhungen an der Ecke Nord- und Kornhausstrasse: Eine 3,5-Zimmer-Wohnung kostete in der Siedlung mit über 100 Wohnungen bis letzten Sommer 1550 Franken brutto. Beim Mieterwechsel wurde die Miete auf 2390 Franken erhöht. Das ist eine Erhöhung um 60 Prozent. Wenige Monate später kostete in derselben Siedlung eine kleinere Wohnung bereits 2800 Franken brutto.

Und aktuell wird dort eine Wohnung derselben Grösse an der Nordstrasse 98 für 3240 Franken ausgeschrieben. Das ist mehr als das Doppelte. Saniert wurde nichts!

Die betroffene Siedlung stammt aus den 1920er-Jahren, die Investitionen sind gewiss längst abbezahlt. Die Nettorendite, die hier erzielt wird, dürfte selbst Dagobert Duck in Ekstase versetzen. Dabei ist die erlaubte Rendite für Mietwohnungen gesetzlich bei 3,25 Prozent gedeckelt – eigentlich. Der Artikel im «Tages-Anzeiger» schilderte, wie zermürbend es für einzelne Mietende ist, gegen solche Aufschläge vorzugehen.

Überhaupt fechten nur wenige Mietende den Anfangsmietzins an. Und von den angefochtenen Fällen landen nur 5 Prozent vor Mietgericht. Die restlichen 95 Prozent einigen sich vor der Schlichtungsbehörde. Hier werden die Mietenden von der Gegenseite eingeschüchtert und von der Behörde angehalten, einen Deal zu akzeptieren.

Wohnen soll nur mässige Rendite abwerfen

Die Gesetze sind vorhanden, der Wille des Gesetzgebers deutlich – mit Wohnen soll nur eine mässige Rendite erzielt werden. Liegenschaften sind keine Spekulationsobjekte. Dass diese Aussage beinahe lächerlich naiv anmutet, spricht Bände. Die Durchsetzung dieses Rechts wird den einzelnen Mietenden aufgebürdet, doch diese sind von ihren Vermietern abhängig, denn wohnen muss jeder. Und so ist der Staat nicht in der Lage, dieses Grundprinzip durchzusetzen.

Ein erster Schritt wäre es, dass der Kanton seine Aufsichtsfunktion wahrnimmt: Wie bei der Formularpflicht für die Höhe der Vormiete sollte die Eigentümerschaft ihre Renditen transparent darlegen. Wenn eine Genossenschaft im Kanton Zürich von zinslosen Darlehen profitiert, muss sie dem Kanton eine Berechnung der Investitionskosten und der sich daraus ableitenden Mieten abliefern.

Was man von gemeinnützigen Wohnbauträgern verlangt, um in einem verzerrten Markt preisgünstigen Wohnraum anbieten zu können, sollte man von Privaten genauso einfordern – in diesem Fall würde es sich um echte Ursachenbekämpfung handeln. Man müsste es nur wollen.

Zwischenzeitlich eignen sich die Vermieter laufend neue Tricks an, um die Gesetze zu umgehen. In besagter Siedlung an der Nordstrasse wurden im letzten Jahr mehrere Wohnungen zuerst nur befristet für ein Jahr vermietet. Nur wer den stark erhöhten Mietzins nicht angefochten hat, erhielt einen unbefristeten Vertrag. Und dieser war kaum mehr anfechtbar.

Eingesandt von Stefanie Pfändler, Vorstand Grüne Kreis 6/10, und Martin Busekros, Gemeinderat, Grüne Kreis 6/10

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