Mitwirkung ist ausdrücklich erwünscht

Wie geht es nach dem wuchtigen Nein zur Rosengarten-Vorlage auf städtischer Ebene weiter? Judith Stofer hat mit dem zuständigen AL-Stadtrat Richard Wolff gesprochen.

Richard Wolff, Stadtrat AL

Judith Stofer: Was hat der Stadtrat seit der wuchtigen Ablehnung der Rosengarten-Vorlage unternommen?

Richard Wolff: Wir haben uns unmittelbar nach der Abstimmung an die Arbeit gemacht. Für eher kurzfristig umsetzbare Massnahmen haben wir Abklärungen zu Tempo 30 getroffen und eine Grobanalyse dazu erstellt, ob beziehungsweise wie ebenerdige Querungen oder eine Busspur überhaupt umsetzbar sind. Parallel dazu erfolgt eine ganzheitliche verkehrliche Potenzial-, Bedürfnis- und Defizitanalyse zwischen Hardbrücke und Wehntalerstrasse. Erste Ergebnisse liegen in Kürze vor. Ich weiss, das klingt sehr technisch, aber so eine komplexe Situation wie am Rosengarten lässt sich nicht schnell und einfach verändern.

Im Januar 2021 wurden im Gemeinderat eine dringliche Motion und ein dringliches Postulat an den Stadtrat überwiesen. Diese verlangen lang- und kurzfristige Verbesserungen bei der Rosengartenachse. Was passiert nun konkret?

Wir haben uns für eine zweigleisige Vorgehensweise entschlossen: Mit Hochdruck haben wir ein bauliches Projekt gestartet mit dem Ziel, ebenerdige Fussgänger-/ Veloquerungen sowie Busspuren einzurichten. Die ersten verkehrstechnischen Untersuchungsergebnisse erwarten wir bis Mitte 2021. Im Optimalfall könnte 2024 gebaut werden. Verzögerungen sind aber durchaus denkbar, wenn Private, Verbände oder Kanton nicht mit allem einverstanden sein werden, so dass Korrekturen oder Neu-Beurteilungen nötig werden könnten. Längerfristige und grösser gedachte Veränderungen müssen gut vorbereitet und schrittweise erfolgen. Hier stehen wir erst am Anfang. Es braucht einen breit abgestützten Meinungsbildungsprozess, in dem über verschiedenste Lösungen gesprochen werden soll, die nicht nur grosse Infrastrukturlösungen, sondern auch allgemeine Fragen der Mobilität thematisieren.

Kantonale gesetzliche und planerische Vorgaben (Strassengesetz und Richtplan) setzen einen Rahmen. Wie gross ist der Handlungsspielraum der Stadt überhaupt?

Die Rosengartenachse ist eine kantonale Hauptverkehrsstrasse und aufgrund ihrer Lage sowie Funktion im Gesamtverkehrssystem damit von grosser Bedeutung für den Kanton Zürich, weshalb der Kanton ein gewichtiger Partner bei der Lösungsfindung ist. Lösungen, die nur mit weniger Verkehr auf der Rosengartenstrasse umsetzbar sind, geraten in Konflikt mit dem Artikel 104 Absatz 2bis der Kantonsverfassung, der den Erhalt der Leistungsfähigkeit der Kantonsstrassen festschreibt. Insofern ist der Handlungsspielraum eingeschränkt.

Welche kurzfristigen Verbesserungen können im Alleingang realisiert werden?

Änderungen an dieser zentralen Verkehrsachse, egal welcher Art, erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Kanton. Zudem sind die normalen Bewilligungsprozesse wie Planauflagen und Projektfestsetzungen einzuhalten.

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