Neues Wassergesetz: zurück an den Absender

Der Kantonsrat hat ein neues Wassergesetz verabschiedet, das einseitig Bauern und Grundeigentümer privilegiert, den Gewässerschutz verwässert, Seeuferwege verhindert und das Trinkwasser privatisiert. Eine sehr breite Allianz aus Umweltverbänden und Parteien hat das Referendum ergriffen. Am 10. Februar 2019 kommt es zur Abstimmung.

Judith Stofer, Kantonsrätin AL

2011 ist auf eidgenössischer Ebene das revidierte Gewässerschutzgesetz in Kraft getreten. In diesem Sommer ist der Kanton Zürich nachgezogen und hat dem Kantonsrat ein neues Wassergesetz vorgelegt, in dem der Schutz und die Nutzung von Wasser und Gewässern neu in einem Gesetz geregelt werden soll. Leider hat die Mehrheit des Kantonsrates (CVP, EDU, FDP und SVP) den guten Entwurf des Regierungsrates für ein neues Wassergesetz so verunstaltet, dass eine breite Allianz aus Umweltschutzverbänden und Parteien (AL, BDP, EVP, GLP, Grüne und SP) das Referendum dagegen ergriffen hat. Es sind vor allem drei Gründe, die gegen das neue Wassergesetz sprechen.

Verwässerter Gewässerschutz

Gesunde und naturnahe Gewässer beherbergen unzählige Tier- und Pflanzenarten, liefern Trinkwasser, schützen vor Hochwasser und dienen uns allen zur Erholung. Doch das neue Wassergesetz schwächt den Schutz der Bäche, Flüsse und Seen: Giftige Pestizide können weiterhin in Gewässernähe gespritzt werden. Neue Gebäude sollen möglichst nah am Wasser stehen dürfen. Die Befreiung von Bächen aus Röhren und Schächten wird erschwert und die Renaturierung von Flüssen gezielt behindert. Das alles gefährdet die Wasserqualität und bedroht viele Fische, Krebse und andere Tier- und Pflanzenarten.

Verhinderung von Seeuferwegen

Gemäss Bundesgesetz müssen «See- und Flussufer freigehalten werden», so dass die Bevölkerung Zugang zu Gewässern hat. Doch das neue Wassergesetz legt dem jeden nur erdenklichen Stein in den Weg. So wurde die Formulierung, dass der öffentliche Zugang zu Flüssen und Seen zu erleichtern sei, von der Kantonsratsmehrheit aus dem Gesetz gestrichen. Weiter wurde jede Erwähnung von öffentlichen Interessen im Zusammenhang mit der Ufernutzung aus dem Gesetzestext entfernt. Private Grundeigentümer sollen weiterhin privilegiert bleiben, mit dem neuen Gesetz sogar noch mehr Privilegien erhalten. Damit wird schlussendlich ein Zürichsee-Uferweg verhindert.

Privatisierung Trinkwasser

Das Filetstück des neuen Wassergesetzes, geht es nach der Kantonsratsmehrheit, ist die Öffnung der Wasserversorgung für Private: Konzerne können sich neu in die öffentliche Trinkwasserversorgung einkaufen. Die Regierung wollte das verbieten und nur die alten privatrechtlichen Wassergenossenschaften weiterhin zulassen (§107). Beispiele im Ausland zeigen, dass mit der Privatisierung der Wasserversorgung die Sicherheit und Qualität der Trinkwasserversorgung auf dem Spiel steht und schlussendlich nur Nachteile für die Bevölkerung hat. Die Anlagen werden vernachlässigt, die Preise steigen, die Wasserqualität leidet – und die Angestellten sind der Willkür von Investoren ausgesetzt.

Judith Stofer, Kantonsrätin AL, Kreis 10

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