Quartierleben
Schluss mit Stalking: Schutz der Privatsphäre im Fokus
Hartnäckige Verfolgungen und Belästigungen liessen sich in der Schweiz in juristischer Hinsicht bislang schwer nachweisen. Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist Stalking nun als eigenständiger Tatbestand im Schweizer Strafgesetzbuch verankert.
5. Februar 2026 — Eingesandter Artikel
Von Nathalie Zeindler
Ein anonymes Geschenk vom Quartierladen im Briefkasten, Anrufe mitten in der Nacht, Auflauern in sozialen Kanälen, vor der Wohnung oder am Arbeitsplatz: Bei der Täterschaft handelt es sich meist nicht um Unbekannte – oftmals sind es ehemalige Partner, Freunde oder Arbeitskollegen, die Grenzen missachten.
Bisher bewegten sich Stalking-Opfer nahezu in einem luftleeren Raum. Ständige Angst- und Panikgefühle, wiederholtes Zweifeln an der eigenen Wahrnehmung sowie körperliche Symptome aufgrund des anhaltenden psychischen Drucks führten dazu, dass Betroffene, ob Frau oder Mann, zunehmend den Boden unter den Füssen verloren und sich nicht mehr getrauten, die eigenen vier Wände zu verlassen.
Auch vermochte die Polizei erst bei handfesten Drohungen oder physischer Gewalt tatsächlich einzugreifen. Mit der Gesetzesänderung (Artikel 18b StGB, «Nachstellen»), die seit Beginn dieses Jahres in Kraft getreten ist, hat der Bundesrat diese Schutzlücke endlich geschlossen.
Opferschutz gewährleistet
Stalking wird ab jetzt als «beharrliches Verfolgen, Belästigen oder Kontaktieren» definiert, das den Alltag einer Person nicht nur vorübergehend beeinträchtigt. Es ist nicht mehr notwendig, eine Drohung auszusprechen, denn bereits das systematische Eindringen in die Privatsphäre gilt als strafbar. Insbesondere auch in überschaubaren Quartieren kann die Bewegungsfreiheit dadurch massiv eingeschränkt werden.
Die neue Strafnorm sieht zudem Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor, was dazu führt, dass Behörden weitaus schneller Kontakt- und Rayonverbote aussprechen können. Expertinnen und Experten raten Betroffenen, ein «Stalking-Tagebuch» zu führen, jeden Vorfall ausführlich zu dokumentieren, Screenshots zu sichern und das eigene Umfeld einzuweihen. Wer sich bedroht fühlt, sollte nicht zögern, die Polizei zu kontaktieren oder bei der Opferhilfe Zürich Unterstützung zu suchen.
Mit dem neuen Erlass ist ein klares Signal gesetzt worden. Das Recht auf ein ungestörtes Leben erschwert es der Täterschaft, ihren Drang zur Belästigung und Manipulation frei auszuleben. Ein essenzieller Schritt für die allgemeine Sicherheit – auch in Höngg und Wipkingen.

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