Politik
Städtebaulicher Murks
Das ganze Hochschulquartier mitten im Zentrum der Stadt Zürich soll baulich massiv umgepflügt und verdichtet werden. Am 13. März verabschiedete der Kantonsrat den entsprechenden Richtplaneintrag.
29. März 2017 — Eingesandter Artikel
Von Anfang an stand die Neuplanung des Gebiets rund um Universitätsspital, ETH und Universität unter einem schlechten Stern. 2011 hatte der Regierungsrat entschieden, am jetzigen Standort von Universitätsspital, Universität und ETH im Zentrum festzuhalten. Ausser einer nicht ganz seriösen Testplanung in Stettbach liess der Regierungsrat keine weiteren Standorte evaluieren. Zumindest für den enormen Flächen- und unbestrittenen Erneuerungsbedarf des Universitätsspitals hätte der Regierungsrat einen alternativen Standort ausserhalb der Stadt Zürich seriös abklären müssen. Doch die Gesundheitsdirektion wollte à tout prix am Standort Zentrum festhalten.
Oberstrass und Fluntern betroffen
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass vor allem die geplante Umsetzung des «Projekts Berthold» – so wird der Neubau des Universitätsspitals genannt – negative Auswirkungen für die Quartiere Oberstrass und Fluntern, aber auch auf das gesamte Stadtbild haben wird. Anstatt dass zuerst abgeklärt wurde, wie viel Platz es in diesem eng begrenzten Plateau-Gebiet überhaupt gibt, welche Grenzen die Topographie durch den rasch ansteigenden Hang zum Zürichberg hinauf setzt und vor allem, was in diesem Gebiet städtebaulich verträglich ist, wurde die Bedarfsplanung vorgezogen, das heisst, jede Institution durfte ihre Wünsche nach mehr Raum deponieren. Mit den vom Regierungsrat vorgelegten Planungsgrundlagen ist darum nur ein städtebaulicher Murks möglich.
Mitsprache Bevölkerung
Für die Alternative Liste ist es essenziell, dass die betroffenen Stadtquartiere und die Stadtbevölkerung mitreden können. Es empfiehlt sich darum, dass sich möglichst viele an der Planauflage beteiligen und sich kritisch dazu äussern. Gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz § 84 setzt der Baudirektor die Gestaltungspläne fest. Er muss den Stadtrat aber vorgängig über das Ergebnis der Planauflage informieren. Vor der Festsetzung kann die Stadt berechtigte Begehren einbringen und eine Einigungsverhandlung verlangen. Damit ist der Stadtrat von Zürich in der Pflicht, in diesem Fall Bauvorstand André Odermatt.
Judith Stofer, Kantonsrätin AL, Kreis 10
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