Tempo 30 auf der Rosengartenbrücke

Laut einer Planauflage der Stadt Zürich soll auf der Rosengartenbrücke Tempo 30 eingeführt werden. Eine entsprechende permanente Verkehrsvorschrift wurde ausgeschrieben.

Auf der Roengartenbrücke in Wipkingen. (Foto: jiv)

Im Amtsblatt der Stadt Zürich vom 12. November ist die Rosengartenbrücke sowohl unter den Strassenbauprojekten als auch bei den Verkehrsvorschriften aufgeführt. Gemäss der Planauflage zum Strassenbauprojekt werde die Lärmgrenzwerte im Abschnitt Nordstrasse (Höhe Lehensteig) bis Nordstrasse (Höhe Röschibachsteig) überschritten.

Das städtische Gesamtkonzept «Strassenlärmsanierung 3. Etappe» sieht deshalb für diesen Strassenabschnitt die Einführung von Tempo 30 vor. Sollten die Lärmgrenzwerte trotz Tempo 30 künftig weiterhin dauerhaft überschritten bleiben, wird eine Herabsetzung der genehmigten Sanierungserleichterungen beantragt.

Der aufgelegte Bericht zeigt zudem, welche Gebäude weiterhin von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind und welche neu unter den Grenzwerten liegen. Die Einführung von Tempo 30 erfolgt durch reine Signalisations- und Markierungsanpassungen; bauliche Massnahmen sind nicht vorgesehen.

In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls am 12. November eine permanente Verkehrsvorschrift ausgeschrieben. Diese sieht vor, dass die bestehende Zone «Röschibach», in der die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer beschränkt ist, um den Abschnitt Rosengartenbrücke erweitert wird.

Gegen diese Verfügung (Verkehrsvorschrift) kann innert 30 Tagen – also bis Mitte Dezember – beim Stadtrat Zürich schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Strassenbauprojekt selbst ist bis Montag, 15. Dezember, öffentlich einsehbar. Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Tiefbauamt der Stadt Zürich Einsprache erhoben werden.

Quelle: Städtisches Amtsblatt

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