Tempo 30 auf der Rosengartenstrasse: Entscheid neu beim Regierungsrat

Das Verwaltungsgericht hebt einen Entscheid zu Tempo 30 auf der Zürcher Rosengartenstrasse auf. Grund ist eine fehlende Unabhängigkeit der Vorinstanz. Nun muss der Regierungsrat über das Projekt befinden.

Die Rosengartenstrasse beschäftigt Gesellschaft und Politik. (Foto: dad)

Der komplexe und verworrene Rechtsstreit um Tempo 30 auf der Rosengartenstrasse nimmt eine weitere Wendung: Das Verwaltungsgericht hat in seinem jüngsten Urteil einen Entscheid der kantonalen Sicherheitsdirektion aufgehoben, wie verschiedene Medien berichten. Damit wird die Entscheidung über eine Tempolimite auf der meistbefahrenen Quartierstrasse der Schweiz an den Gesamtregierungsrat zurückgegeben.

Ein kurzer Blick zurück: Nachdem der Stadtrat 2021 entschieden hatte, auf der Rosengartenstrasse Tempo 30 einzuführen, verweigerte die Kantonspolizei die Bewilligung dazu. Darauf reagierte wiederum die Stadt umgehend und reichte Rekurs bei der Sicherheitsdirektion ein. Die Sicherheitsdirektion jedoch bestätigte die Haltung der Kantonspolizei. Woraufhin die Stadt diesen Entscheid beim Verwaltungsgericht anfocht.

Mehr als anderthalb Jahre später gelangte das Gericht nun zu einem Urteil und hob die Entscheidung der Sicherheitsdirektion auf. Die Direktion sei in der Sache «vorbefasst», weil die Kantonspolizei derselben Abteilung angehöre, so die Begründung. Nun muss sich der Gesamtregierungsrat mit der Angelegenheit befassen. Das Stadtzürcher Sicherheitsdepartement bestätigte dies gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Zu grosse Auswirkungen

Ein vergleichbarer Entscheid fiel auch zur Bellerivestrasse: Dort hob das Verwaltungsgericht einen Entscheid gegen einen geplanten Spurabbau ebenfalls auf. Auch hier muss nun der Regierungsrat über eine Beschwerde des Stadtrats befinden. Die Kantonspolizei hatte in beiden Fällen argumentiert, die geplanten Massnahmen hätten zu grosse Auswirkungen auf das umliegende Verkehrsnetz.  

Ob Tempo 30 auf der Rosengartenstrasse grundsätzlich zulässig ist, bleibt offen. Das Zürcher Stimmvolk nahm im November 2025 die Mobilitätsinitiative an, welche Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Der Stadtrat hat den Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen.

0 Kommentare


Themen entdecken