Urnengang ohne Abstimmungsvorlagen

Am 12. März stehen in Zürich keine Abstimmungen auf dem Programm. Aber es wird gewählt.

Dieses Mal stehen keine Abstimmungen an. (Bild: Pixabay)

Am ersten Abstimmungstermin des Jahres, am 12. März, gibt es keinen eidgenössischen Urnengang, auch findet keine kantonale Volksabstimmung statt. Ebenso kommt keine städtische Vorlage zur Abstimmung. Der Urnengang wird dennoch durchgeführt: Im Bezirk Zürich findet die Ersatzwahl eines Mitglieds des Bezirksrats Zürich statt. Ebenso werden elf Mitglieder der Bezirkskirchenpflege Zürich gewählt und auch die Erneuerungswahl von fünf Mitgliedern der Evangelisch-reformierten Kirchensynode im Wahlkreis IV (Stadt Zürich, Stadtkreise 6 und 10 sowie Oberengstringen) steht auf dem Programm.

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