Politik
Urnengang ohne Abstimmungsvorlagen
Am 12. März stehen in Zürich keine Abstimmungen auf dem Programm. Aber es wird gewählt.
23. Februar 2023 — Redaktion Wipkinger
Am ersten Abstimmungstermin des Jahres, am 12. März, gibt es keinen eidgenössischen Urnengang, auch findet keine kantonale Volksabstimmung statt. Ebenso kommt keine städtische Vorlage zur Abstimmung. Der Urnengang wird dennoch durchgeführt: Im Bezirk Zürich findet die Ersatzwahl eines Mitglieds des Bezirksrats Zürich statt. Ebenso werden elf Mitglieder der Bezirkskirchenpflege Zürich gewählt und auch die Erneuerungswahl von fünf Mitgliedern der Evangelisch-reformierten Kirchensynode im Wahlkreis IV (Stadt Zürich, Stadtkreise 6 und 10 sowie Oberengstringen) steht auf dem Programm.
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