Vereinfachter Zugang: Stadt optimiert Velostationen

Die Stadt Zürich führt das neue Zutrittssystem «Velocity» für die kostenpflichtigen Velostationen ein. Es gibt weiterhin kostenlose Abstellplätze, so auch in der Velostation «Stadttunnel» beim Hauptbahnhof, wo Velos neu für sieben Tage abgestellt werden können.

Velos gehören einfach zu Wipkingen: so wie hier, am Röschibachplatz. (Foto: pen)

In einer Medienmitteilung meldet die Stadt Zürich, dass sie ein neues Zutrittssystem für die kostenpflichtigen Velostationen einführt. Dieses vereinfacht den Zugang zu den Stationen am Bahnhof Oerlikon, am Europaplatz sowie am Stadelhofen. Tickets können online gebucht werden. In einem Teil der kostenlosen Velostation Stadttunnel können Velos zudem neu für sieben Tage abgestellt werden.

Mit dem neuen Zutrittssystem «Velocity», das sich bereits in vielen Schweizer Städten bewährt hat, kommen die Velofahrenden noch einfacher in die kostenpflichtigen städtischen Velostationen. In den Stationen am Bahnhof Oerlikon erfolgt die Einführung am 16. Januar 2026, in der Velostation Europaplatz am 23. Januar 2026. In der neuen Velostation am Stadelhofen ist das Zutrittssystem «Velocity» bereits in Betrieb.

Mit Registrierung

Die Nutzenden können sich einmalig auf velocity.ch registrieren, wählen dann einen Tageseintritt für 2 Franken, ein Monatsabonnement für 10 Franken oder ein Jahresabonnement für 50 Franken und bezahlen online. Anschliessend erhalten sie via SwissPass oder QR-Code den entsprechenden Zugang.

Am Bahnhof Oerlikon gibt es in beiden Velostationen nebst den kostenpflichtigen Veloabstellplätzen auch weiterhin kostenlose Abstellplätze. Auch in der Velostation «Stadttunnel» beim Hauptbahnhof können die Velos weiterhin kostenlos abgestellt werden.

Velostation Stadttunnel: Neuer Bereich mit 7-Tage-Regel

Seit Mai 2025 dürfen Velos an den Veloabstellplätzen rund um den Hauptbahnhof und in der kostenlosen Velostation Stadttunnel aus Kapazitätsgründen nur noch für 48 Stunden abgestellt werden. Gemäss Medienmitteilung wird damit verhindert, dass vergessene oder defekte Velos wochenlang die sehr gefragten Abstellplätze versperren.

Weil je nach Situation das Bedürfnis besteht, sein Velo länger als 48 Stunden abzustellen, wird die Regel punktuell angepasst: Ab dem 16. Januar 2026 können Velos in einem Teil der Velostation Stadttunnel für maximal sieben Tage abgestellt werden. An der Oberfläche gilt nach wie vor die 48-Stunden-Regel.

Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich

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