Quartierverein Wipkingen
Viertelstundentakt ab Bahnhof Wipkingen reloaded
Der Quartierverein Wipkingen verfolgt gleichzeitig mehrere Stränge im Kampf um die kurzfristige Wiedereinführung des Viertelstundentaktes ab Bahnhof Wipkingen. Über zwei Stränge berichten wir im Folgenden: So über unser IDG-Gesuch und unsere Eingabe via ZVV beim Bundesamt für Verkehr (BAV).
30. März 2017 — Judith Stofer
Auch wenn wir in den vergangenen Monaten nicht aktiv über den Stand der Dinge beim Viertelstundentakt ab Bahnhof Wipkingen informiert haben, so sind wir nicht tatenlos geblieben. Wir erhielten bisher fast nur ablehnende Entscheide, die für uns sehr schwierig nachzuvollziehen waren, weil die leider lediglich summarischen Begründungen immer wieder wechselten. Einmal war es das fehlende Rollmaterial, einmal gab es zu wenig Platz oder fehlende Geleise und Wendemöglichkeiten, einmal wurde gar tief in die historische Kiste gegriffen und ein abschlägiger Entscheid mit dem Widerstand aus Wipkingen in den 1990er-Jahren gegen den Ausbau auf vier Spuren begründet. Die Ironie der Geschichte: Der Widerstand der Wipkingerinnen und Wipkinger legte den Grundstein für die Planung der Durchmesserlinie. Auch sind wir über die Informations- und Kommunikationsgewohnheiten beziehungsweise den Willen zu einer offenen und auf Augenhöhe stattfindenden Information und Kommunikation von Behörden, Ämtern und staatsnahen Branchen – wie beispielsweise SBB (zu 100 Prozent im Besitze des Bundes), Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) oder Bundesamt für Verkehr (BAV) – sehr erschüttert. Es scheint, dass die Einstellung vorherrscht, dass Bürgerinnen und Bürger über die Hintergründe von Entscheidungen besser nichts erfahren, weil sie nämlich eh nicht fähig sind, diese richtig zu interpretieren.
Strang 1, Öffentlichkeitsprinzip: Gläserner Staat
Dies ist unter anderem einer der Gründe, warum wir beim ZVV im Frühling 2015 ein Gesuch um Informationszugang im Sinne des Gesetzes über Information und den Datenschutz (IDG) eingereicht haben. Mit der neuen Kantonsverfassung von 2005 ist im Kanton Zürich das Öffentlichkeitsprinzip und damit der Anspruch auf Informationszugang als Grundrecht verankert worden. Mit dem Öffentlichkeitsprinzip bekennt sich der Staat dazu, sein Handeln gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern offen und transparent zu machen. Mit unserem Gesuch verlangten wir Einsicht in die längerfristigen Planungsunterlagen «S-Bahn 2G» des ZVV, um nachprüfen zu können, ob unsere Anliegen mit den Planungen des ZVV kompatibel sind. Unser Anliegen ist ja bekannt: Die Wiedereinführung des Viertelstundentakts ab Bahnhof Wipkingen und damit eine Aufwertung des Stadtbahnhofs. Weil unser IDG-Gesuch vom ZVV abgelehnt wurde, rekurrierten wir bei der Volkswirtschaftsdirektion. Aber auch diese lehnte die Offenlegung der Dokumente ab. Im Herbst 2016 gelangten wir darum mit einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht. Der Fall ist nun beim Verwaltungsgericht hängig.
Strang 2: Varianten für Viertelstundentakt
Seit Anfang 2015 arbeitet der QVW mit dem Zürcher Planungsbüro Jud zusammen. Das Verkehrsplanungsbüro hat im Auftrag des QVW eine Variante, die wir ebenfalls in unserer Fahrplaneingabe vorgeschlagen haben, nochmals genauer unter die Lupe genommen und auf deren Machbarkeit überprüft. Es handelt sich dabei um die Verlängerung der S25 und des RE Zürich-Chur via Wipkingen nach Oerlikon und weiter nach Zürich Flughafen oder alternativ nach Wallisellen. Diese Variante hat den Vorteil, dass andere Kantone profitieren: Graubünden, Glarus, St. Gallen und Schwyz. Anlässlich eines Gesprächs im Oktober 2015 mit Verantwortlichen von ZVV und SBB stiess diese Variante auf offene Ohren. Gemäss SBB Infrastruktur und Fahrplan sei eine Umsetzung – bei positivem Ergebnis dieser Überprüfung – auf den Fahrplan 2019 hin oder noch früher möglich. Im November reichte der ZVV diese Variante beim Bundesamt für Verkehr (BAV) zur Überprüfung ein. Werte Leserin, werter Leser, Sie haben es vielleicht erraten: Im September 2016 erhielten wir vom BAV eine ablehnende Antwort zu dieser wie zu anderen Varianten mit einer sehr rudimentären Begründung. Es war für uns Ehrensache, dass wir zwei Mal nachhakten und eine fundierte Begründung verlangten. Das BAV gewährt nun im kommenden April einer kleinen Delegation des QVW Einsicht in die Unterlagen. Wir sind gespannt und halten Sie gerne weiter auf dem Laufenden. Affaire à suivre.
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