Quartierleben
Wo bleiben die Zebrastreifen für die Rosengartenstrasse?
Im vergangenen Herbst bewilligte der Gemeinderat 3,5 Millionen Franken für zwei Fussgängerübergänge über die Rosengartenstrasse. Der Ball liegt nun beim kantonalen Amt für Mobilität. Doch dort scheint er vorerst liegen zu bleiben.
2. Juli 2026 — Redaktion Wipkinger
Verkehr und Rosengartenstrasse. Zwei Schlagworte, die seit Jahren im Quartier und weit darüber hinaus für Emotionen und Diskussionen sorgen. Wie mit dieser überlasteten Verkehrsachse, die das Quartier zerschneidet, umgegangen werden soll, darüber scheiden sich die Geister.
Eine kleine Teilmassnahme im Gesamtkomplex Rosengartenstrasse beschloss der Stadtrat im vergangenen Jahr. Im Februar 2025 bewilligte er einen Kredit von 3,5 Millionen Franken für zwei «ebenerdige, behindertengerechte Querungen für den Fuss- und Veloverkehr sowie Verbesserungen für den öffentlichen Verkehr». Gemeint waren damit zwei Zebrastreifen, welche die Rosengartenstrasse auf der Höhe der Lehenstrasse sowie der Wibichstrasse queren sollen.
Am 19. November 2025 bewilligte auch der Gemeinderat das Vorhaben mit einer Zweidrittelmehrheit. Im Dezember reichte das Tiefbauamt den Antrag auf Projektgenehmigung beim kantonalen Amt für Mobilität ein, wie die Stadt auf der Webseite zur «Zukunft Rosengarten» berichtet. Seither wird auf die Antwort des Amts für Mobilität, das Teil der Volkswirtschaftsdirektion unter Carmen Walker Späh ist, gewartet.
Warten auf die Antwort des Kantons
Wie der «Tages-Anzeiger» heute berichtet, dürfte das Warten allerdings noch länger dauern. «Aus gut informierter Quelle», so die Tageszeitung, habe die Redaktion erfahren, dass das Amt das Gesuch wohl vorerst nicht bearbeiten werde. Es werde voraussichtlich zugewartet, bis der Rechtsstreit über Tempo 30 auf der Rosengartenstrasse geklärt sei.
Ein Ende dieses Streits ist jedoch noch nicht absehbar. Auf Anfrage des «Tages-Anzeigers» bestätigt das städtische Tiefbauamt, dass es zumindest für diesen Sommer nicht mehr damit rechne, die Zebrastreifen realisieren zu können.
Die Zebrastreifen sind nicht die einzigen Vorhaben, die vom Kanton blockiert werden. Wie die Tageszeitung weiter berichtet, sind insgesamt 24 Gesuche zu Tempo 30 beim Amt für Mobilität hängig. Dies aufgrund der Mobilitätsinitiative, die im vergangenen Herbst von der Stimmbevölkerung angenommen wurde und dem Kanton die Befugnis gibt, über Temporeduktionen auch auf Hauptstrassen im Stadtgebiet zu entscheiden. Die neuen Regeln der Mobilitätsinitiative gelten seit dem 1. Juni.
Unklar sei allerdings, so der «Tages-Anzeiger», ob der Kanton die Gesuche nach altem oder neuem Recht bearbeiten müsse. Eingereicht wurden sie vor dem 1. Juni, als noch das alte Recht galt.


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