Woher kommen die Meldungen an die KESB?

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wird nicht von sich aus tätig, sondern nur auf Meldung hin. Diese stammen unter anderem von der Polizei, Heimen oder Spitälern.

Symbolbild: Freepik.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Zürich hat den Auftrag, Kinder und Erwachsene zu schützen und zu unterstützen, wenn sie selbst oder ihre Familie dazu nicht oder nicht mehr ausreichend in der Lage sind. Die KESB erfährt von Gefährdungssituationen nur durch Meldungen von aussen, wie die Stadt in einer Medienmitteilung schreibt.

Die Meldung ist an keine formellen Voraussetzungen gebunden. Alle Meldungen führen zu einer Abklärung durch die KESB. In 32 Prozent der Fälle führt dies bei Kindern und Jugendlichen zur Errichtung einer Massnahme, z.B. einer Beistandschaft. Bei den Erwachsenen liegt der Anteil bei 42 Prozent.

In den übrigen Fällen kann auf eine Massnahme verzichtet werden, da eine Unterstützung im freiwilligen Rahmen organisiert werden konnte oder kein Unterstützungsbedarf bestand.

Herkunft der Meldungen

Jede Person kann bei der KESB eine Meldung einreichen. Für bestimmte Personengruppen gibt es Melderechte und Meldepflichten. So sind zum Beispiel Lehrpersonen und Mitarbeitende der Polizei zu einer Meldung verpflichtet, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit eine Gefährdungssituation feststellen.

Kinderärzt*innen dürfen trotz ihres Berufsgeheimnisses eine Meldung an die KESB machen, wenn sie von einer erheblichen Kindeswohlgefährdung erfahren. Im Erwachsenenschutz hingegen brauchen die Ärzt*innen zuerst eine Entbindung vom Berufsgeheimnis.

Im Kindesschutz kommt rund ein Drittel der Meldungen von der Polizei, vor allem im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Rund 20 Prozent der Meldungen werden von Beratungsstellen und Sozialdiensten eingereicht. Der Anteil von Eltern, die von sich aus an die KESB gelangen, liegt bei 10 Prozent.

Im Erwachsenenschutz sind es vorwiegend Alters- und Pflegeheime, Spitäler sowie Ärzt*innen (zusammen 38 Prozent), welche sich bei der KESB melden, wenn Erwachsene überfordert sind und behördliche Unterstützung brauchen.

Der Anteil von Meldungen von Sozialdiensten und Beratungsstellen liegt bei 23 Prozent. Oft sind es auch Angehörige (16 Prozent), welche sich bei der KESB melden oder die betroffenen Personen selbst (8 Prozent).

Missbräuchliche Meldungen, welche einzig dazu dienen eine Person anzuschwärzen, kommen fast nie vor, schreibt die Stadt. Die Meldungen sind durchgehend getragen von der Sorge um das Wohl der betroffenen Kinder und Erwachsenen.

Ziel und Anliegen der KESB ist es, in einem transparenten, fairen Verfahren zusammen mit den Betroffenen und ihren Angehörigen tragfähige Lösungen zu finden. Die KESB verfolgt dabei den Grundsatz so viel wie nötig, so wenig wie möglich.

Konkrete Fallzahlen in der Stadt Zürich 2024

Bei der Neuanordnung von Erwachsenenschutzmassnahmen ist im Jahr 2024 eine leichte Zunahme gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (2023: 604; 2024: 615). Bei der Anordnung von Kindesschutzmassnahmen war 2024 dagegen – wie bereits im Vorjahr – ein leichter Rückgang festzustellen (2023: 372; 2024: 358).

Bei den angeordneten Unterbringungen von Minderjährigen gab es einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr (2023: 62, 2024: 50), wobei sich aufgrund dieser geringen absoluten Fallzahlen daraus kein längerfristiger Trend ableiten lässt.

Unter Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums ist die Anordnung von Massnahmen in den letzten zehn Jahren bei den Erwachsenen stabil und bei den Minderjährigen leicht rückläufig (aktuell pro 10 000 Einwohner*innen 51,4 Massnahmen für Minderjährige, 16,8 Massnahmen für Erwachsene). 

Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich

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