Quartierverein Wipkingen
Zwischennutzung Burrischopf: So geht es weiter
Der Burrischopf zwischen Kesselhaus und EWZ-Kraftwerk an der Limmat kann ab diesem Frühling für drei Jahre zwischengenutzt werden.
2. April 2024 — Eingesandter Artikel
Ein Artikel von Beni Weder, Quartierverein Wipkingen
Anfang Dezember wurde klar, dass der 700 Quadratmeter grosse Burrischopf an der Wasserwerkstrasse in Wipkingen ab Frühling 2024 für drei Jahre zwischengenutzt werden kann. Das Gebäude, das dem Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) gehört, wird zurzeit nicht genutzt.
Der Quartierverein Wipkingen (QVW) startete in Absprache mit den städtischen Stellen eine Ideensammlung. Bis Ende Januar konnten Vorschläge eingebracht werden. Insgesamt sind 53 Ideen eingegangen. Diese wurden von den zuständigen städtischen Stellen zusammen mit dem QVW begutachtet und die Teilnehmenden Ende Februar informiert.
Gründung eines Vereins
13 Ideen aus dem Bereich «Sport und Bewegung», acht aus dem Bereich «Kunst und Kultur» und weitere acht verschiedene werden weiterverfolgt. Den potenziellen Kandidaten wurden Besichtigungen angeboten, die in der zweiten März-Woche stattfanden. Zehn Ideengeber*innen aus dem Bereich «Sport und Bewegung», sechs aus dem Bereich «Kunst und Kultur» und drei weitere haben sich dafür angemeldet.
Bis Ende März sollen Interessierte aus allen Bereichen gefunden werden, die zusammen den Verein «Zwischennutzung Burrischopf» gründen. Dieser Verein wird Vertragspartner des EWZ, dem das Gebäude gehört. Der QVW wird im Vorstand des Vereins vertreten sein und mit seinem Know-how und seinem Netzwerk zur Verfügung stehen.
Ziel ist es, niederschwellige, einfache Nutzungen in kurzer Zeit zu ermöglichen, ohne dass Veränderungen an der Bausubstanz des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes vorgenommen werden müssen.
Mitten im Quartier
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Quartierverträglichkeit gelegt. Da der Limmatraum das Lettenareal entlang im Sommer schon massiv mit Lärm belastet ist, werden im Burrischopf keine Events möglich sein, die akustische oder sonstige Störungen verursachen. Ausserdem ist aus feuerpolizeilichen Gründen die Nutzung auf maximal 100 gleichzeitig anwesende Personen im Innenraum beschränkt. Der Aussenraum kann nicht genutzt werden, da das Gelände vom EWZ für den Betrieb weiter benötigt wird.
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