Besetzung Kesselhaus: Liegenschaft im Kreis 10 geräumt

Ende Oktober wurde das Kesselhaus des ewz besetzt. Dazu veröffentlichen die Besetzer*innen ein anonymes Statement. Am Dienstagmorgen, 8. November, räumte die Stadtpolizei Zürich die besetzte Liegenschaft an der Wasserwerkstrasse 107. Es wurden keine Personen mehr in den Räumlichkeiten angetroffen.

Das besetzte Kesselhaus gehört zum Gebäudekomplex des Kraftwerks und Unterwerks Letten. (Foto: Filip Birchler)

Der leerstehende Gebäudekomplex von Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) wurden am 30. Oktober von mehreren Personen besetzt. Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht und die Besetzer*innen gemäss eigenen Angaben bereits mit baulichen Arbeiten begonnen haben, stellten die EWZVerantwortlichen einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruch. Damit waren die Voraussetzungen für eine polizeiliche Räumung gegeben. Das gab die Stadtpolizei Zürich in einer Medienmitteilung bekannt. 

In der Folge wurden die Hausbesetzer*innen vergangene Woche vom EWZ über die rechtliche Situation aufgeklärt und aufgefordert, die Liegenschaft bis am Montag, 7. November 2022 zu verlassen. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte am Dienstagvormittag, kurz nach 8 Uhr, hielten sich vereinzelt Personen vor dem Gebäude an der Wasserwerkstrasse 107 auf. Diese verliessen aber das Gelände, als die Polizei sich zum Gebäude begab.

Vor der Räumung machte die Stadtpolizei Lautsprecherdurchsagen und forderte zum Verlassen der Liegenschaft und des Areals auf. Nach der gesetzten Frist betraten die Polizist*innen das Gebäude. Im Innern wurden aber keine Personen angetroffen. Die Liegenschaft wird im Anschluss an die Räumung wieder an die Eigentümerschaft übergeben. Die Wasserwerkstrasse musste für kurze Zeit für jeglichen Verkehr gesperrt werden.

Das sagen die Besetzer*innen

«In den letzten Tagen und in unseren Gesprächen mit dem EWZ wurde einmal mehr klar, dass die Stadt auch nach all den Jahren des Leerstandes keinen Plan für eine neue Nutzung der Wasserwerkstrasse 101 hat. Wir aber schon», sagt ein Mitglied des Kollektivs in einer anonymen Videobotschaft, die auf der Website «alleswirdbesetzt.ch» veröffentlicht wurde. «Wir wollen einen autonomen Kulturraum in der Innenstadt schaffen, der frei von Kommerz und Leistungsdruck funktionieren kann. Beispielsweise könnte eine Velowerkstatt, eine Siebdruckerei oder einen Konzertraum entstehen.»

Die Besetzung des Wasserwerks sei nicht als «Racheakt» für die bevorstehende Räumung des Koch-Areals zu verstehen: «Wir finden es schön, dass die Stadt auf dem Areal jetzt bezahlbaren Wohnraum und ein soziales Projekt aufbauen möchte. Das könnte sie allerdings auch an einem anderen Ort tun, der noch nicht kulturell und politisch bespielt wird.»

EWZ sah eine mögliche Gefährdung der Stromversorgung

Die Sicherheit von Personen konnte das EWZ als Liegenschaftsbesitzer nicht gewährleisten, da sich das Kesselhaus in einem baufälligen Zustand befindet, wie es am 3. November bekanntgab. Aus diesen Gründen hat das EWZ in Absprache mit dem Vorsteher der Industriellen Betriebe Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Hausfriedensbruch eingereicht.

Das Kesselhaus an der Wasserwerkstrasse 107 gehört zum Gebäudekomplex des Kraftwerks und Unterwerks Letten, welcher eine kritische, versorgungsrelevante Infrastruktur der Stadt Zürich ist. Das EWZ muss jederzeit die zuverlässige Versorgungssicherheit erfüllen können und muss bei der Besetzung des Kesselhauses mit einem Übergriff auf die genutzten und für die Versorgung kritischen Gebäude rechnen, was unter allen Umständen vermieden werden muss.

Der gesamte Gebäudekomplex befindet sich im Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung. Die verschiedenen Gebäudekomplexe auf dem Areal gehören zu den wichtigsten städtischen Infrastrukturbauten und sind als herausragende bauliche Zeugen der Entwicklung der Industrialisierung der Stadt Zürich zu erhalten. Veränderungen an den Gebäuden dürfen nur in Absprache mit der Denkmalpflege vorgenommen werden.

Das Kesselhaus ist in einem schlechten baulichen Zustand und das EWZ kann die Sicherheit von Personen nicht gewährleisten, vor allem, wenn durch die Aktivist*innen bauliche Massnahmen vorgenommen werden. Zudem genügen die Räumlichkeiten nicht den feuerpolizeilichen Vorgaben und sind daher für Veranstaltungen weder zugelassen noch geeignet.

Die Hallen an der Wasserwerkstrasse werden vom EWZ sporadisch als Lager genutzt. Mit dem Neubau Herdern an der Pfingstweidstrasse wird die Standortstrategie mit nur noch zwei Standorten umgesetzt. Auf diesen Zeitpunkt hin werden die Hallen an die Stadtverwaltung abgeben. In einer stadträtlichen Delegation werden Projekte für die künftige Nutzung evaluiert. Ziel ist es, auf den Zeitpunkt der Rückgabe hin ein Projekt zu präsentieren. Derzeit ist der Bau Herdern aber noch nicht abgeschlossen, daher kann das EWZ noch nicht auf die Halle verzichten.

(Quellen: Medienmitteilung ewz, Stadtpolizei Zürich)

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