Bushaltestelle Rebbergsteig – Fortsetzung

Schikane für Autofahrer, Schaffung einer gefährlichen Verkehrssituation, Zurechtbiegen von Vorschriften – in der Bushaltestelle Rebbergsteig steckt viel politischer Zündstoff.

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Gilt es tatsächlich auch bei einem stehenden Bus?
Martina Zürcher, Vizepräsidentin FDP 10
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Im Wipkinger vom 29. September 2016 hat die FDP 10 berichtet, wie 2010 unter der grünen Stadträtin Ruth Genner die Bushaltestelle Rebbergsteig von einer Haltestellenbucht in eine Kap-Haltestelle umgewandelt worden ist und wie diese als Schikane für die Autofahrer gedachte Massnahme zu vielen gefährlichen Verkehrssituationen führte. Die FDP 10 hatte im August 2016 mit einer Motion im Gemeinderat darauf hingewiesen und den Rückbau der Kap-Haltestelle gefordert. Die Antwort der Stadt war bereits im Tagblatt vom 28. September 2016 zu lesen und kurze Zeit später an der Nord-/Ottenbergstrasse zu sehen: Es wird ein Überholverbot ausgeschildert. Neben den gewöhnlichen Überholverbot-Schildern wurden zusätzliche Tafeln aufgestellt, worauf mitgeteilt wird, dass das Überholverbot auch für das Vorbeifahren am stehenden Bus gelte.

Zurechtgebogene Verkehrsvorschrift

Gemäss Art. 26 Abs. 1 ,der eidgenössischen Signalisationsverordnung wird das Überholverbot allerdings wie folgt definiert: «Das Signal ˂Überholen verboten˃ untersagt Führern von Motorfahrzeugen, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen.» Das Überholverbot gilt also nur für das Überholen von fahrenden Autos oder Bussen, nicht aber für das Vorbeifahren an stehenden Bussen. Die FDP 10 möchte an dieser Stelle jedoch keinesfalls zum gefährlichen Vorbeifahren an Bussen beim Rebbergsteig aufrufen, im Gegenteil war sie es, welche auf diese unnötig geschaffene, gefährliche Verkehrssituation hingewiesen hat. Die Stadt stellt darauf einen Schilderwald hin und das Sicherheitsdepartement unter Stadtrat Wolff versucht eigenmächtig, nationale Vorschriften anzupassen. Den beabsichtigten Zweck hätte auch eine Sicherheitslinie erreicht, oder eben, der Rückbau der Kap-Haltestelle.

Martina Zürcher, Präsidentin FDP 10

1 Kommentare


Raphael Ott

26. Februar 2018  —  11:58 Uhr

Heute haben zwei Autofahrer eine Busse erhalten, weil Sie einen stehenden Bus überholten. Wir fuhren seit Höngg hinter dem Bus, mehrere Haltestellen lang. Dann an einer übersichtlichen Stelle fuhr ich vorbei. Hinter mir ein anderer Lenker der das selbe machte. In der Bucht stand ein Polizist und nahm uns heraus. Es soll eine Anzeige geben. Ich werde meinen Verkehrsrechtschutz einschalten. Denn der Bus stand in der Haltestelle. Das war kein überholen eines fahrenden Fahrzeuges im Verkehr.

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