Das Wohnhaus am Imfeldsteig 1 soll saniert und erweitert werden

Der Stadtrat hat für die Liegenschaft einen Projektierungskredit von 2,28 Millionen Franken bewilligt. Damit sollen ein Architekturwettbewerb durchgeführt sowie ein Instandstellungs- und Erweiterungsprojekt ausgearbeitet werden.

Das Haus am Imfeldsteig 1. (Foto: Baugeschichtliches Archiv, Timon Wenger)

Das Wohnhaus Imfeldsteig 1 befindet sich oberhalb des Lettenareals in Wipkingen. Errichtet wurde das Gebäude 1904. Noch weitgehend im Originalzustand weist es einen erheblichen Erneuerungsbedarf auf, wie einer Mitteilung des Stadtrats zu entnehmen ist.

Die Liegenschaft soll sorgfältig und mit Rücksicht auf den Schutzcharakter instand gesetzt werden. Die Sanierung bietet die Möglichkeit, das unternutzte, rund 1500 Quadratmeter grosse Grundstück mit einem zusätzlichen Gebäude zu verdichten.

Gemäss heutigem Wissen sind im Ergänzungsneubau neun zusätzliche Wohnungen möglich. Dadurch kann der heutige Wohnungsbestand mehr als verdoppelt werden. Den bestehenden Bau zu erhalten und zu ergänzen, ist in puncto Graue Energie ein ideales Vorgehen.

Die Liegenschaft soll künftig preiswerten Wohnraum für bis zu 40 Personen bieten. Um das effektive Potenzial und den optimalen Wohnungsmix auszuloten, lanciert die Stadt einen Architekturwettbewerb.

Für dessen Durchführung, die Ausarbeitung eines Bauprojekts, das Baubewilligungsverfahren und die Vorbereitung der Ausführung hat der Stadtrat einen Projektierungskredit von 2,28 Millionen Franken bewilligt.

Das Ergebnis des Architekturwettbewerbs liegt voraussichtlich im Herbst 2024 vor. Die Bauarbeiten sollen in den Jahren 2027 bis 2029 ausgeführt werden.

Bis auf eines sind alle laufenden Mietverhältnisse auf den Zeitpunkt des Baubeginns befristet. Die Mietpartei mit dem unbefristeten Mietvertrag erhält nach Möglichkeit ein Angebot, in eine andere städtische Wohnung umziehen.

Wie der Medienmitteilung zudem zu entnehmen ist, soll das Haus in das kommunale Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte aufgenommen werden.

Quelle: Stadtrat Stadt Zürich

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