Quartierleben
Der Mensch im Mittelpunkt
Im Sozialzentrum Hönggerstrasse führen professionelle Beiständinnen und Beistände rund 720 Beistandschaften, davon etwa 500 für Volljährige. Hinter dieser Zahl verbergen sich viele individuelle Lebensgeschichten und unterschiedlichste Lebenssituationen.
14. Dezember 2017 — Eingesandter Artikel
Die Gründe, die zur Errichtung einer Beistandschaft führen, sind vielfältig. Im Vordergrund steht dabei aber immer die Schutzbedürftigkeit der betroffenen Person wegen eines Schwächezustands. Die Massnahme der KESB folgt dem Grundsatz «So viel wie nötig, so wenig wie möglich eingreifen». Die Geschichte der 77-jährigen Frau Jung (Name geändert, Beispiel aus der Praxis) zeigt dies beispielhaft. Frau Jung lebt alleine in einer Zweizimmer-Wohnung. Ihre Tochter wohnt im Welschland und kann ihre Mutter nur sporadisch besuchen. Frau Jung ist in letzter Zeit sehr vergesslich geworden. Sie vernachlässigt ihre Administration immer mehr. Rechnungen bleiben unbezahlt. Im Haushalt lässt die Selbstständigkeit nach, sie kocht nicht mehr und benötigt Hilfe der Nachbarn beim Waschen und Einkaufen. Im Juni 2016 wird Frau Jung notfallmässig ins Spital eingewiesen. Sie ist gestürzt und hat sich den Oberschenkel gebrochen. Im Spital zeigt sich, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein wird, ihre Administration selbstständig zu erledigen. Ob sie mit Unterstützung der Spitex in ihre Wohnung zurückkehren kann, ist unklar. Die Sozialarbeiterin des Spitals stellt einen Antrag für eine Beistandschaft bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Nach einigen Tagen im Spital leidet Frau Jung mehr und mehr an Wahnvorstellungen und ist orientierungslos. Die Ärzte entscheiden, sie in die Psychiatrische Klinik Zürich (PUK) einzuweisen. Dort wird Frau Jung mit Medikamenten versorgt, und ihr Gesundheitszustand stabilisiert sich. Nach vier Wochen kann sie ins Spital zurück. Während dieser Zeit hat die KESB sämtliche Abklärungen getätigt: Berichte der Ärzte und der Sozialarbeiterin vom Spital eingeholt, Frau Jung besucht und angehört und mit der Tochter gesprochen. Die KESB kommt zum Schluss, dass Frau Jung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig erledigen kann. Sie verfügt eine Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung. Dabei werden die Aufgaben der Beiständin auf die Bedürfnisse von Frau Jung abgestimmt: Sie unterstützt Frau Jung bei der Suche nach einer geeigneten Wohnform, kümmert sich um ihr soziales Wohl, übernimmt die gesamte Administration, auch die Korrespondenz mit sämtlichen Ämtern und Behörden und verwaltet das Einkommen. Im Bereich Gesundheit hat Frau Jung genügend Unterstützung von ihren Angehörigen, weshalb die Beiständin hierfür nicht eingesetzt wird.
Ein kollektiver Entscheid mit dem Menschen im Mittelpunkt
Im Spital wird ein Standortgespräch einberufen. Ärzte, Pflegepersonal, die Tochter und die Beiständin versuchen, Frau Jung zu erklären, dass sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung nicht mehr allein leben kann. Frau Jung ist wenig begeistert. Sie hängt an ihrer Wohnung. Die Beiständin geht deshalb mit Frau Jung in ihre Wohnung, um die Möglichkeiten für eine Rückkehr einzuschätzen. Es zeigt sich, dass die Post seit Monaten nicht geöffnet wurde, sehr viele Rechnungen nicht bezahlt sind. Die Küche ist in einem desolaten Zustand. Abfall und verschmutztes Geschirr türmen sich. Das Haus verfügt über keinen Lift. In einem langen Gespräch spricht die Beiständin diese Situation der Überforderung an und empfiehlt den Umzug in ein Pflegezentrum. Vorerst für eine Übergangszeit, um zu sehen, wie sich Frau Jungs Zustand entwickelt. Diese erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.
Im August wird ein Platz in einer Übergangsstation in einem Zürcher Pflegezentrum frei. Im Pflegezentrum findet Frau Jung Kontakt zu anderen Bewohnerinnen und Bewohnern und nimmt soweit wie möglich an Aktivitäten teil. Zwei Monate später steht ein weiteres Standortgespräch mit allen Beteiligten im Pflegezentrum an. Es zeigt sich, dass Frau Jung definitiv nicht mehr nach Hause kann. Auch Frau Jung wünscht sich, im Pflegezentrum bleiben zu können. Ihr gefällt der Kontakt zu anderen Menschen, und sie ist dankbar für die Unterstützung des Personals bei Dingen, die sie nicht mehr selbstständig erledigen kann. Die Beiständin kündigt mit Zustimmung von Frau Jung deren Wohnung. Die Tochter bringt ihrer Mutter persönliche Sachen wie Schmuck, Fotoalben, Bilder und Kleider ins Pflegezentrum. Der restliche Hausrat wird durch die Beiständin aufgelöst. Wertvollere Möbelstücke werden versteigert. Inzwischen hat die Beiständin ein Inventar erstellt und sämtliche Sozialversicherungsleistungen geltend gemacht. Offene Rechnungen sind beglichen. Weiterhin besteht zwischen der Beiständin und Frau Jung persönlicher Kontakt, allerdings weit weniger als zu Beginn. Frau Jung wünscht sich aber mehr Kontakt. Deshalb meldet dies die Beiständin der Fachstelle für private Beistände. Nun wird eine Person gesucht, welche die Voraussetzungen mitbringt, die Angelegenheiten von Frau Jung als privater Beistand zu regeln. Und gewillt ist, Frau Jung regelmässig zu besuchen. Sobald eine geeignete Person gefunden ist und Frau Jung diese als Beiständin akzeptiert, kommt es zum Wechsel. Private Beistände erhalten übrigens durch ausgebildete Fachpersonen Unterstützung bei schwierigen Fragen und dem Verfassen der Rechenschaftsberichte zuhanden der KESB. Das ist die Geschichte von Frau Jung. Allerdings finden sich nicht immer so schnell und unkompliziert die richtigen Lösungen und Massnahmen. Aber auch bei all den anderen 499 Beistandschaften steht stets der schutzbedürftige Mensch mit seinen Interessen, seinem Willen und seinem Recht auf höchstmögliche Selbstbestimmung im Mittelpunkt.
Andrea Urech und Nadja Hugentobler
Rolle und Funktion KESB
Die KESB wird nur aktiv, wenn sie Kenntnis hat, dass der Schutz oder das Wohl einer Person gefährdet ist. Sie hat die Aufgabe, alle Beteiligten anzuhören, Sachverhalte abzuklären und gestützt darauf sachgerechte und massgeschneiderte Entscheide zu fällen. Dabei klärt sie immer ab, ob nicht vorgelagerte Hilfe möglich ist:
• Hat die betroffene Person selbstbestimmt vorgesorgt (Vorsorgeauftrag,
Patientenverfügung)?
• Gibt es Angehörige, nahestehende Personen oder Beratungsstellen, welche die notwendige Hilfe und Unterstützung gewähren können?
Rolle und Funktion Beistand
• Die Beiständin oder der Beistand ist im Rahmen der übertragenen Aufgaben die gesetzliche Vertretung.
• Die Beiständin oder der Beistand muss sich aktiv und persönlich um die verbeiständete Person bemühen und vertritt die Interessen der verbeiständeten Person. Der Wille und die grösstmögliche Selbstbestimmung der verbeiständeten Person sind richtungsweisend.
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