Die drei ??? im Antennenwald

Ein Baugesuch für die Installierung einer Antenne auf dem Käferberg wirft Fragen auf. Wer baut im Naherholungsgebiet eine Antenne zu welchem Zweck?

Hier soll die geplante Richtfunkantenne zu stehen kommen. Unmittelbar daneben wurde das ehemalige Wasserreservoir zurückgebaut.
Der Wald beim Käferberg. (Foto: Archiv Wipkinger)
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Kurz vor den Sommerferien publizierte das Tagblatt die Ausschreibung eines Antennenmastes 50 Meter mit vier Richtfunkantennen und Geräteraum beim Wasserreservoir Käferberg. Bauherrin ist die McKay Brothers International SA, die weltweit im Bereich von Telekommunikationslösungen für die Finanzdienstleistungsbranche tätig ist. Konkret: Mittels Richtfunktechnologie soll der Datentransport zwischen den grössten Börsenhandelsplätzen verbessert werden. Den Auftrag zum Bau der ausgeschriebenen Antenne hat die Axpo WZ-System AG erhalten. Die Richtantenne soll dazu dienen, die Börse Zürich mit der Börse Frankfurt zu verbinden. «Dadurch erhält der Schweizer Finanzmarkt einen besseren Zugang zu anderen führenden Handelsplätzen», schreibt der Mediensprecher der Axpo, Tobias Kistner, auf Anfrage. «Da der kleine Mast, der bereits heute auf dem Reservoirgebäude steht, aus statischen Gründen für das Projekt nicht genutzt werden könne, muss ein neuer Mast gebaut werden», so Kistner weiter. Bei der geplanten Antenne handelt es sich nach Angaben der Axpo nicht um eine 5G-, sondern um eine Richtfunkantenne. Zwar ist das älteste der Reservoir-Gebäude gemäss Auskunft des Hochbaudepartements (HBD) im Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung aufgeführt. Da die Antenne aber «nur» in unmittelbarer Nähe des Reservoirs zu stehen kommt, ist der Denkmalschutz nicht betroffen.

Am 23. Januar hat der Stadtrat eine schriftliche Anfrage von Gemeinderat Eduard Guggenheim (AL) im Zusammenhang mit der Einführung von Mobilfunkantennen beantwortet, auf diese verweist auch das Hochbaudepartement. Darin ist festgehalten, dass die Mobilfunkbetreiber ihre möglichen Standorte eigenständig aussuchen und die Grundstückbesitzer*innen kontaktieren. Die Stadt selber übernimmt weder Betrieb noch Standortsuche. «Die Betreiberfirmen evaluieren Standorte für Antennen, die Stadt (…) stellt sicher, dass die Anforderungen der eidgenössischen Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) eingehalten werden», schreibt der Stadtrat. Gemäss Bundesamt für Umwelt (BAFU) werden die Emissionsgrenzwerte bei Richtfunkanlagen in der Regel problemlos eingehalten. Grundbesitzerin ist im diesen Fall die Wasserversorgung der Stadt Zürich. Sie hat gemäss Auskunft des HBD das Anliegen der Gesuchsstellerin in technischen Aspekten geprüft und keine relevanten, technischen Gründe gefunden, das Vorhaben zu verweigern. Derzeit wird eine vertragliche Vereinbarung ausgearbeitet, in der auch die finanzielle Entschädigung festgehalten wird. Im Rahmen des regulären Baubewilligungsprozesses werde das Amt für Baubewilligungen die verschiedenen Fachinstanzen zur Stellungnahme einladen, schreibt das HBD. In diesem Prozess würden auch Fragen betreffend Gesundheitsschutz, Denkmalpflege und anders behandelt, um eine Grundlage zu bieten, die Baubewilligung zu erteilen oder abzulehnen.

Man sei sich durchaus bewusst, dass eine Installation im Naherholungsgebiet auf dem Käferberg ein sensibles Unterfangen sei und die Bevölkerung gewisse Vorbehalte betreffen der Antennenstrahlung habe. Es sei jedoch daran erinnert, dass bis 2013 an der fast identischen Stelle eine grosse Swisscom Anlage installiert gewesen sei, schreibt die Kommunikationsstelle der Wasserversorgung Zürich. Gemäss der Bau- und Zonenordnung ist das Gebiet des Reservoirs Käferberg Wald und damit keiner Bauzone zugeordnet. Ob es einer Umzonung bedarf, muss von der kantonalen Instanz, in diesem Fall dem Amt für Landschaft und Natur, beurteilt werden. Wird die genannte Stelle dem Gesuch zustimmen, ist keine Umzonung erforderlich.

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