Die Gesundheitsdirektion muss nachbessern

Gesundheitsdirektion und SVA versagen und Tausende von Anspruchsberechtigten für die Krankenkassenprämienverbilligung gehen leer aus. Dank der Alternativen Liste gibt es eine zweite Chance.

Der Antrag auf eine Prämienverbilligung kann noch bis 31. März eingereicht werden. (Foto: zvg)

Die Krankenkassenprämien sind ein leidiges Thema. Seit Jahren steigen sie und belasten die Haushaltsbudgets immer stärker. Bei der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Jahr 1996 sah der Gesetzgeber vor, dass die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen durch Bundes- und Kantonsbeiträge verbilligt werden. Für die Umsetzung der individuellen Prämienverbilligungen (IPV) sind die Kantone zuständig.

Die Kantone haben dabei einen grossen Spielraum. Es gibt geizige und grosszügige Umsetzungen. Leider gehört der Kanton Zürich zu den geizigsten Kantonen der Schweiz. Seit ich im Kantonsrat politisiere, erlebe ich regelmässig, wie sich der Kanton auf Kosten der hier wohnenden Bevölkerung gesund spart. Statt den vollen Bundesbeitrag für die Prämienverbilligungen abzuholen, begnügt sich der Kanton Zürich jeweils mit 80 bis 92 Prozent. Dies aus dem einfachen Grund, weil er somit ebenfalls nicht mehr als 80 bis 92 Prozent aus der Kantonskasse beitragen muss.

Die AL schaut hin
Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Politik genau hinschaut. Das tut die Alternative Liste seit mehr als 20 Jahren hartnäckig und beharrlich. Die AL kämpft seit der Einführung des neuen KVG für eine Stärkung und eine soziale Ausgestaltung der IPV. 2019 wurde das Einführungsgesetz zum KVG im Kanton Zürich totalrevidiert. Seit 2021 ist es nun in Kraft und die SVA setzt es im Auftrag des Zürcher Regierungsrates um. Ziel der 2019 vom Kantonsrat einstimmig beschlossenen Revision: Sie sollte eine möglichst stufengerechte Prämienverbilligung im bisherigen Umfang bringen.

Nach einer akribischen Analyse stellte die AL Anfang 2023 fest: Die Umsetzung der neuen vom Kantonsrat beschlossenen Vorgaben ist ein Desaster. Weil die Gesundheitsdirektion falsch rechnete und den Eigenanteil zu hoch ansetzte, verfehlte sie die Vorgaben des Kantonsrats massiv. Statt dass 30 Prozent der Versicherten Prämienverbilligung erhielten, kamen bloss 25 Prozent in den Genuss einer Prämienverbilligung. Konkret: Im Jahr 2021 gingen rund 80 000 potenziell Anspruchsberechtigte im Kanton Zürich leer aus. Aus Sicht der AL ist dies eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, denn schliesslich sind die Verbilligungen vom Gesetzgeber vorgesehen, um die Prämienlast der Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen zu mildern.

Die AL macht Druck
Wir sind zwar eine kleine Partei, aber umso agiler. Wir gelangten an die Medien (diese interessierten sich aber nicht für das Thema! Zu kompliziert! Versicherungsmathematik!) und reichten Anfang Jahr zusammen mit unseren Partnern, den Grünen und der SP, im Kantonsrat und Gemeinderat dringliche Vorstösse ein. Weiter schrieben wir dem Regierungsrat und der SVA einen Brief mit der Aufforderung, umgehend nachzubessern, den Anspruchskreis zu erweitern (so dass 30 Prozent der Bevölkerung IPV erhält) und alle Anspruchsberechtigten nochmals anzuschreiben, die das IPV-Formular noch nicht zurückgesickt hatten. Anfang Februar überwies der Gemeinderat das Postulat von AL, Grünen und SP mit einer knappen Mehrheit von 61 zu 59 an den Stadtrat. Daraufhin intervenierte Stadtrat Raphael Golta bei der SVA.

Die für die Ausführung zuständige SVA erwachte aus ihrem IPV-Dornröschenschlaf. Sie versprach öffentlich, alle Anspruchsberechtigten direkt anzuschreiben und bat alle Medien im Kanton um Mithilfe, um die Bevölkerung auf die Einreichfrist bis Ende März aufmerksam zu machen. Anfang März erhielten alle – neue und bisherige – Anspruchsberechtigten von der SVA direkt eine Aufforderung, das IPV-Formular 2022 bis 31. März nachzureichen.

Ein Artikel von Judith Stofer, Kantonsrätin AL Kreise 6&10

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