Die Rosengartenstrasse bleibt im Gespräch

Der Regierungsrat lehnt behindertengerechte Fussgängerübergänge auf der Rosengartenstrasse ab. Nun gab der Stadtrat bekannt, dass er gerichtlich gegen diesen Entscheid vorgehen wird. Bei der Geschwindigkeitsreduktion allerdings verzichtet er auf eine Intervention. Nicht alle befürworten dieses Vorgehen.

Die stark befahrene Rosengartenstrasse (Foto: Jasmine Osterwalder)

Dass die kantonale Politik und Verwaltung anders als die städtischen Organe keine Anhänger von Geschwindigkeitsreduktionen auf der Rosengartenstrasse sind, ist bereits wohlbekannt: Das städtische Vorhaben, den Verkehr auf dieser vielbefahrenen Achse auf 30 Stundenkilometer zu begrenzen, wurde von der Sicherheitsdirektion im Jahr 2023 vorerst gestoppt.

Die darauffolgende städtische Beschwerde gegen diesen Entscheid vor dem Verwaltungsgericht war insofern erfolgreich, als diese den Entscheid der Sicherheitsdirektion aufhob und an den Gesamtregierungsrat weiterreichte. Dieser hat nun Ende September seine Entscheidung gefällt –  und eine Temporeduktion abgelehnt.

Und nicht nur das: Auch ein weiteres Vorhaben der Stadt, das Überqueren der Strasse für Fussgängerinnen und Fussgänger durch zwei neue, ebenerdige Übergänge mit Lichtsignalen zu ermöglichen, hat er abgelehnt. Und das obwohl das kantonale Amt für Mobilität das Projekt positiv beurteilt hatte, wie der Stadtrat in einer Medienmitteilung zum Thema schreibt.

Stadtrat bleibt bei den Übergängen

Der Stadtrat seinerseits hat nun beschlossen, dieses Vorgehen nicht zu akzeptieren und Beschwerde beim Verwaltungsgericht einzureichen. Zumindest, was die beiden Fussgängerübergänge betrifft. In seiner Medienmitteilung vom 28. Oktober erklärt er, er halte die ablehnenden Argumente des Regierungsrats für «einseitig gewichtet und teilweise unzutreffend».

Anders reagiert er auf den ablehnenden Entscheid bezüglich der Temporeduktion: Hier verzichtet er auf einen Weiterzug ans Verwaltungsgericht, weil er gemäss Medienmitteilung die «Erfolgsaussichten (..) als gering einstuft.» Dennoch, so der Stadtrat weiter, bleibe «Tempo 30 als wirkungsvolle Massnahme gegen Lärm (..) weiterhin das Ziel.»

Ein neues Projekt gefordert

Auf die Erklärung des Stadtrats wiederum haben SP, Grüne, AL, die IG-Westtangente Plus sowie umverkehR reagiert. Sie begrüssen den Entscheid, die behindertengerechten Übergänge vor Gericht einzufordern. Gleichzeitig, so teilen sie in einer eigenen Medienmitteilung mit, erwarten sie von der Stadtregierung schnellstmöglich ein neues Projekt zur Realisierung von Tempo 30.

Sie verstünden zwar, so die Verfasser weiter, dass der Stadtrat von einem Weiterzug des Entscheids vor das Verwaltungsgericht absehe. Es brauche jedoch dringend ein Lärmsanierungsprojekt, das «dem Rechtsanspruch der Anwohner*innen auf Lärmsanierung gerecht wird». Dieses Begehren hatten sie bereits in einer Demonstration auf der Rosengartenbrücke anfangs September deutlich gemacht.

Bei den Unterführungen bleiben

Ein anderes Ziel verfolgen die beiden Gemeinderatsmitglieder Martina Zürcher und Andreas Egli von der FDP. In einer am 21. Oktober eingereichten Motion beauftragen sie den Stadtrat, die Unterführungen an der Rosengartenstrasse auszubauen, damit sie «hindernisfrei und mit dem Velo» benutzt werden können.

Die geplanten Fussgängerübergänge sehen sie dagegen kritisch. Diese hätten «zur weiteren Verflechtung statt Entflechtung der Verkehrsteilnehmenden» geführt. Auch deswegen, so die Unterzeichnenden, habe der Regierungsrat das Projekt nicht genehmigt.

Ihr Ziel wäre es daher, alle drei Unterführungen (Höhe Wibichstrasse, Höhe Lehenstrasse und Höhe Nordstrasse) hindernisfrei benutzbar zu machen.

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