Die «Verakademisierung» geht weiter

Der Studiengang für Kindergartenlehrpersonen soll durch den Studiengang «Kindergarten-Unterstufe» ersetzt werden, der eine gymnasiale Maturität voraussetzt – die FDP ist dagegen.

Um im Kindergarten zu unterrichten, wird künftig der Studiengang «Kindergarten-Unterstufe» vorausgesetzt.

An der Kantonsratssitzung vom 9. November 2022 wurde das Gesetz über die pädagogische Hochschule behandelt. Grund der Gesetzesänderung war eine Anpassung der Ausbildung zur Kindergartenlehrperson. Die Änderung schafft den Studiengang der Kindergartenlehrperson ab, und angehende Kindergartenlehrpersonen müssen nun den Studiengang «Kindergarten-Unterstufe» besuchen.
Die FDP setzte sich aus vier Gründen dagegen ein: Erstens steht die Änderung im Gegensatz zum Volksentscheid von 2012, bei welchem die obligatorische Einführung der Grundstufe mit gut 70 Prozent abgelehnt wurde, und die den Gemeinden freistehende Einführung der Grundstufe mit 55 Prozent. Zweitens hat die Streichung des Studiengangs «Kindergartenlehrperson» zur Folge, dass die potenziellen Studierenden die höheren Anforderungen für den Studiengang «Kindergarten-Unterstufe» erfüllen müssen. Dies bedeutet, dass für eine Ausbildung zur Kindergartenlehrperson neu entweder eine gymnasiale Maturität oder eine Fachmaturität pädagogischer Ausrichtung vorausgesetzt wird.

Sie erfüllen die Aufgabe gut

Das ist eine klare «Verakademisierung» der Ausbildung. Wenn es heute auch ohne diese Voraussetzungen möglich ist, als Kindergartenlehrperson zu arbeiten, dann soll das auch in Zukunft möglich sein. Kindergartenlehrpersonen müssen nicht unbedingt auch die erste bis dritte Klasse unterrichten können.
Weiter ist es in Zeiten von Lehrpersonenmangel nicht sinnvoll, ohne Not die Zulassungsbedingungen einer Ausbildung zu erhöhen. Auch zeigen die 73 Studierenden, die aktuell den Studiengang «Kindergartenlehrperson» besuchen, auf, dass das Bedürfnis für diesen Studiengang nach wie vor vorhanden ist.
Die Unterstützung der einheitlichen Ausbildung hätte zwar zur Folge, dass die Schulleitungen in der Unterstufe eine flexiblere Einsetzbarkeit dieser Lehrpersonen hätten, und dass das eidgenössische Gesetz (HFKG) umgesetzt wäre, das die höheren Zulassungsbedingungen zur Ausbildung der Kindergartenlehrperson fordert. Diese Gründe sind aber weniger wichtig, denn die heutigen Kindergartenlehrpersonen erfüllen ihre berufliche Aufgabe gut, auch wenn nicht alle eine gymnasiale Matur oder eine Fachmaturität haben. Es bestand also kein Änderungsbedarf. Die Mehrheit im Kantonsrat sah das leider anders, und so geht die, meines Erachtens, unnötige «Verakademisierung» langsam weiter.

Alexander Jäger, Kantonsrat FDP Kreis 10

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