Energiekostenzulage dank der AL

Um den rasanten Anstieg der Heizkosten abzufedern, erhalten 58'000 Personen in der Stadt Zürich Energiekostenzulagen von 300 bis 1000 Franken. Ein Kommentar von Niklaus Scherr, Alt-Gemeinderat AL.

Die Heizkosten sind gestiegen. (Symbolbild: Pixabay)

Die stetig steigenden Miet-Nebenkosten machen für die Mieterinnen heute schon eine 13. Monatsmiete, für etliche sogar eine 14. aus. Nachdem sie bereits ab Herbst 2021 gestiegen waren, explodierten die Gaspreise nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine ab März 2022 regelrecht; beim städtischen Gasversorger Energie 360° verdoppelten sie sich innert kürzester Zeit.

Im März 2022 warnte der Mieterinnen- und Mieterverband vor massiven Nachzahlungen von bis zu 1000 Franken und mehr bei den kommenden Nebenkostenabrechnungen und forderte Ausgleichsmassnahmen. Bereits Anfang Juni 2022 überwies der Gemeinderat ein dringliches AL-Postulat für eine Energiezulage für Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV, Working Poor und andere Haushalte mit kleinem Portemonnaie, etwa Bezügerinnen von Prämienverbilligungen.

Perfekte Umsetzung des AL-Postulats

Für die Umsetzung des erfolgreich überwiesenen AL-Postulats ist SP-Stadtrat Raphael Golta zuständig. Seit einigen Wochen liegt die Verordnung über Energiekostenzulagen nun vor und zeigt: der AL-Vorstoss wird vollständig umgesetzt. Eine Zulage wird ausgerichtet, wenn der Gas- oder Ölpreis gegenüber einem der drei Vorjahre um mehr als 30 Prozent gestiegen ist.

Bezugsberechtigt sind Haushalte, die Anspruch auf Prämienverbilligung haben, aber weder Sozialhilfe noch EL beziehen. Bei Empfängerinnen von Sozialhilfe werden die Nachzahlungen heute schon übernommen. EL-Bezügerinnen erhalten zwar nur die Akonto-Zahlungen und keine Nachzahlungen abgegolten, das Amt für Zusatzleistungen wirkt aber darauf hin, dass die Vermieter die Akonto-Zahlungen anpassen, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Anhand des Wohnungsregisters kann ermittelt werden, ob die Wohnung mit Gas, Öl oder Holz geheizt wird; damit können je nach Preisentwicklung abgestufte Pauschalen ausgerichtet werden. Konkret sollen die Zulagen zwischen 300 und maximal 1200 Franken pro Jahr ausmachen. Insgesamt also eine zielgenaue und differenzierte Unterstützungsmassnahme – genau das, was sonst bürgerliche Exponentinnen immer fordern.

Nach Ablauf der Referendumsfrist Ende Juli ist damit der Weg frei für eine erste Auszahlung im laufenden Jahr. Laut Berechnungen des Amts für Zusatzleistungen dürften rund 34 000 Haushalte mit 58 000 Personen Anspruch haben.

Eingesandt von Niklaus Scherr, Alt-Gemeinderat AL

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