Firmengründung – ein Sprung ins Leben

Die meisten jungen Menschen träumen einmal davon, sich selbstständig zu machen und eine Firma zu gründen. Wer plant und vorausschaut, kann das durchaus wagen. Ein wichtiger Punkt ist die Frage der geeigneten Gesellschaftsform.

Welche Rechtsform bei einer Firmengründung gewählt wird, ist von Bedeutung.

Am Anfang war die Idee, dann kamen die Träume und dann die Bedenken. So geht es den meisten, die ein Geschäft auf die Beine stellen wollen. Im «Wipkinger» vom letzten Frühling haben wir gezeigt, worauf man achten sollte bei der Umsetzung einer Geschäftsidee. Hier zeigen wir, welche konkrete Gesellschaftsform man wählen soll. Im Wesentlichen gibt es vier Arten von Gesellschaften, die für professionelles Arbeiten in Frage kommen (siehe Infobox). Entscheidend ist nicht so sehr, wieviel Umsatz man erzielen möchte, vielmehr kommt es darauf an, welche Perspektiven man anpeilt und welchen Zeithorizont man im Auge hat. Ein Wechsel der Gesellschaftsform ist immer mühsam, ausser jener von der Einfachen Gesellschaft zu einer juristischen Person. Unter juristischer Person versteht man «Rechtspersonen» wie Aktiengesellschaft (AG) oder die «Gesellschaft mit beschränkter Haftung» (GmbH).
Eine «Einfache Gesellschaft» bilden alle, die irgendetwas zusammen unternehmen. Wer in der Beiz am Jassen ist oder zusammen einen Ausflug macht, ist eine einfache Gesellschaft. Damit lässt sich dennoch einiges anfangen: Man kann legal und ohne Formalitäten bis zu hunderttausend Franken Umsatz machen im Jahr. Darüber muss man sich im Handelsregister eintragen lassen. Natürlich erfordert der Umsatz auch das buchhalterische Erfassen und den Gewinn zu versteuern.

Zeithorizont und Ambitionen

Wer ohne grosse Ambitionen etwas unternehmen will, tut dies am besten als Einfache Gesellschaft. Der eigentliche Vorteil ist zugleich der grosse Nachteil: die Formlosigkeit. Es ist unklar, wer in der Gruppe wofür zuständig ist. Dies gibt oft Streit. Zudem ist es kompliziert und mühsam, ein bestehendes Geschäft später in einen Firmenmantel zu stecken. Wer Ambitionen hat, schaue sich AG und GmbH genauer an. Es braucht einiges an Kapital, Einsatz und Willen, bis die Formalitäten geregelt sind. Aber langfristig lohnt es sich, organisatorisch und unternehmerisch. Die Wahl will sorgfältig getroffen sein, da ein Wechsel wie erwähnt sehr mühsam ist. Mit einer GmbH kann man durchaus eine Million Umsatz machen, wer aber von Anfang an denkt, dass er in diese Regionen vorstossen will, gründe von Beginn an besser eine AG. Wer Umsatz macht ohne Gewinnstreben, gründe einen Verein. Dieses Gefäss wird oft belächelt, ist aber stark unterschätzt: Ein Verein ist klar strukturiert und sehr demokratisch. Die Gremien sind eindeutig unterscheidbar, was eine sinnvolle und geregelte Aufgabenteilung zulässt. Verantwortlichkeiten, Einnahmen, Ausgaben, Budget und Tätigkeiten werden an der Generalversammlung und vom Vorstand abgesegnet und überwacht. Es gilt aber: Gewinnstreben ist nicht möglich. Wer sich einen Lohn auszahlen will, seine Kosten mit Einnahmen finanziert, Kunden bedient, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen will, der wähle von Beginn an eine AG oder GmbH. Nebenstehend sind die Vor- und Nachteile beispielhaft aufgeführt. «Selbstständig» ist keine Gesellschaftsform, sondern ein Status. Ein Firmenmantel hat den Vorteil, dass man klar zwischen privat und geschäftlich unterscheiden kann. Als Selbstständige oder Selbstständiger ist es auch weniger gut möglich, andere Personen einzustellen.

Wer wagt, gewinnt

In der Regel braucht es etwas Hilfe von einem Treuhänder oder von Bekannten, die bereits eine Firma besitzen. Kapitalbeschaffung, Gründung, Statuten und Eintrag ins Handelsregister sind die ersten Schritte; es folgt die Eröffnungsbilanz, gefolgt von viel Arbeit und (hoffentlich) unternehmerischem Erfolg.
Die Schweiz ist zum Glück immer noch eines der liberalsten Länder. Den Jungunternehmen werden im Vergleich zum Ausland eher wenig Steine in den Weg gelegt. Man lasse sich nicht abschrecken von den vielen Anforderungen. Mit den eidgenössischen Tugenden kommt man weit: Massvoll beginnen, zurückhaltend budgetieren, Kosten im Griff halten, sparsam in den Ausgaben und vorsichtig im Ausbau; dazu frühe Tagwacht, Fleiss und Ehrgeiz sind die Basis für Erfolg.

Gesellschaftsformen: Vor- und Nachteile

Beispiel 1: Der junge Handwerker
Ein junger Handwerker will sich selbstständig machen. Er will eine Gesellschaft gründen, da er Arbeitsplätze schaffen will. Seine Geschäftsidee sind Reparaturen, Flickarbeiten oder Instandstellungen aller Art an Gebäuden. Er will vorerst sich selbst beschäftigen und innert einem Jahr ein oder zwei Angestellte führen. Ein kleines Büro in der eigenen Wohnung und ein geleaster Lieferwagen ist nötig, nebst Werkzeug und dem anfallenden Materialbedarf. Viel Erspartes hat er nicht, dafür Ehrgeiz, Fleiss und Punch.
Empfohlene Rechtsform:
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Vorteile:
Startkapital 20’000 Franken, einfache Buchführung möglich, Besitzer sind im Handelsregister aufgeführt.
Nachteile:
Anteilsverkauf schwierig und teuer, Fremdfinanzierung etwas umständlicher.

Beispiel 2: Die Patentinhaberin
Eine Dame mittleren Alters kann zu einem guten Preis ein Patent in der Maschinenbaubranche erwerben. Eine Marktanalyse hat ergeben, dass das Potenzial rund eine Million Franken jährlich beträgt. Sie will die Firma selber führen, einen Geschäftsführer und einen Verkäufer einstellen. Nach einer Einführungsphase von sechs Monaten soll der operative Ertrag kostendeckend sein, ab dem zweiten Jahr Gewinn bringend.
Empfohlene Rechtsform:
AG (Aktiengesellschaft)
Vorteile:
Klare Führungsstruktur mit Verwaltungsratspräsidentin und Geschäftsleitung. Einfache Fremdfinanzierung (durch Anleihen oder Aktienausgabe).
Nachteile:
Startkapital von 100’000 Franken nötig, etwas höhere Gründungskosten, höhere Ansprüche an Buchführung und Organisation.

Beispiel 3: Hobby mit Ertrag
Ein Pensionär sammelt Münzen und handelt mit ihnen. Einige Stücke sind recht teuer; die Sammlung hat einen Marktwert von etwa 200’000 Franken. Wenn er Münzen mit Erfolg verkauft, investiert er den Erlös wieder in seine Sammlung. Er unternimmt Reisen an Kongresse, Ausstellungen und Münzenmessen. Gewinn will er nicht erzielen, aber seinen Aufwand und alle Spesen decken und den Wert der Münzensammlung stetig erhöhen.
Empfohlene Rechtsform:
Einzelfirma
Vorteile:
Kein Startkapital nötig, einfache Buchhaltung. Bescheidene Lohnzahlung an sich selbst mit korrekter AHV-Abrechnung möglich, ebenso Eintrag ins Handelsregister (ab Fr. 100’000 Umsatz ist dies Pflicht, ebenso wie Mehrwertsteuerabrechnung).
Nachteile:
Eher schwierige Trennung zwischen privat und geschäftlich, unternehmerisches Risiko kann zu privatem Risiko werden. Wechsel in eine AG wäre sehr mühsam.

Beispiel 4: Der gehobene Lesezirkel
Eine Gruppe verschiedenster Menschen hat ein gemeinsames Interesse: Literatur. Sie lesen Bücher, besprechen diese zusammen, besuchen Vorträge, Lesungen, Ausstellungen und unternehmen Reisen mit literarischem Hintergrund. Vermehrt kommen Ausflüge und Anlässe aller Art dazu. Dies ist mit einigen Kosten verbunden. Bescheidene Einnahmen erzielt der Lesezirkel mit den Reisen und durch den Verkauf von Büchern an eigenorganisierten Lesungen.
Empfohlene Rechtsform:
Verein
Vorteile:
Demokratische Struktur, Mitspracherecht aller Mitglieder, Steuerbefreiung.
Nachteile:
Lange Entscheidungswege, formelle Anforderungen an Vereinsstruktur.

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