Kein Steuerrabatt für Superreiche!

Wir alle müssen unser Einkommen bis zum letzten Rappen versteuern. Grossaktionär*innen sind privilegiert: Sie müssen ihre Dividenden nur zur Hälfte versteuern. Mit ihrer Initiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre» will die AL diese Ungerechtigkeit korrigieren und den Dividendenrabatt reduzieren.

Seit 2008 müssen Personen, die mit mindestens zehn Prozent an einer Firma beteiligt sind, ihre Dividendeneinnahmen im Kanton Zürich nur noch zur Hälfte versteuern. Dieser Steuerrabatt wurde und wird uns als Entlastungsmassnahme für KMU verkauft – ein Propagandatrick, den wir von der Stempelsteuer-Abstimmung her kennen. Tatsächlich entfallen jedoch zwei Drittel der steuerlich privilegierten Dividendeneinkünfte auf rund 500 Superreiche. Profiteure sind der alte und neue Geldadel mit seinen «Family Offices», SVP-Granden wie Christoph Blocher oder Walter Frey (Emil Frey AG), Immo- und Baulöwen wie Urs Ledermann oder Walo Bertschinger, Medienzaren wie Michael Ringier oder die Familie Coninx-Supino (TA Media, heute TX Group).

Lobby für Steuerprivilegien

Bei der letzten Unternehmenssteuerreform (STAF) wollte der Bundesrat ursprünglich den Kantonen eine höhere Mindestbesteuerung von Dividenden vorschreiben. Er ist im Parlament aber gescheitert. Kein Wunder: Mit FDP-Ständerat Ruedi Noser (Noser Management AG) und den SVP-Nationalrät*innen Magdalena Martullo-Blocher (Ems Chemie AG) und Thomas Matter (Matter Group AG) – alles direkte Profiteur*innen des Dividendenrabatts – weibelt im Bundeshaus eine beinharte Lobby für dieses Steuerprivileg.

Dividende statt Lohn

Die Teilbesteuerung von Dividenden ist doppelt ungerecht: Sie privilegiert Kapitaleinkommen gegenüber Löhnen und diskriminiert Klein- gegenüber Grossaktionär*innen. Von der reduzierten Dividendenbesteuerung machen zunehmend auch Freiberufler*innen wie Ärzt*innen, Anwält*innen, Architekt*innen Gebrauch, die ihre Einzelfirma in eine AG oder GmbH umwandeln und sich einen Teil ihres Lohns als Dividende auszahlen. Das bringt für sie Steuerersparnisse und für die AHV ärgerliche Mindereinnahmen, weil auf Dividenden keine AHV-Beiträge geschuldet sind. Die Initiative ist äusserst moderat abgefasst. Sie verlangt nicht die vollständige Abschaffung des Steuerrabatts auf Dividenden, sondern bloss eine Erhöhung des steuerbaren Anteils von 50 auf 70 Prozent, wie das seit 2020 auch für die direkte Bundessteuer gilt.

Im September stimmen wir über die AL-Volksinitiative ab. Die AL sieht der Abstimmung mit Zuversicht entgegen. Gerade Corona hat den Blick für soziale Ungleichheiten geschärft.

Niklaus Scherr, AL-Gemeinderat und Mitglied des Initiativkomitees

 

 

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