Politik
Keine Angst vor dem neuen Wassergesetz
Im Vorfeld der Wahlen war das Wassergesetz, das der Kantonsrat verabschiedet hat, ein grosses Thema. Dabei wurde von Privatisierung des Wassers gesprochen. Wenn man die Vorlage aber genau liest, ist von einer Privatisierung keine Rede.
28. März 2018 — Eingesandter Artikel
Es ist korrekt, dass Gemeinden die Wasserversorgung auf juristische Personen des Privatrechts ausgliedern können. Aber im Unterschied zur heutigen gesetzlichen Regelung, welche vollständig private Wasserversorgungen zulässt, gibt es neu ganz klare Rahmenbedingungen. Die Ausgliederung auf juristische Personen des Privatrechts ist nämlich nur zulässig, wenn eine oder mehrere Gemeinden zusammen oder ein mehrheitlich von Gemeinden beherrschtes privatrechtlich organisiertes Gemeindewerk über die Mehrheit des Kapitals und mindestens zwei Drittel der Stimmrechte verfügen. Durch diese Bestimmung wird ganz klar verhindert, dass die Wasserversorgung ausschliesslich in private Hände gerät und dass die Gemeinde oder die Gemeinden keinen Einfluss auf das Wasser und die Tarife hätten. Aber die Änderung ermöglicht die Beteiligung von juristischen Personen an Wasserversorgungen. Dies kann zu einem interessanten Know-how-Transfer führen. Weiter müssen so seit langem existierende Gebilde, wie zum Beispiel die Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf, nicht vollkommen von der Gemeinde übernommen werden. In der Wasserversorgung Dübendorf können zum Beispiel alle natürlichen und juristischen Personen Mitglied sein, welche im Bereich des Leitungsnetzes Gebäudeeigentümer sind. Aus diesen Gründen ist auch im neuen Wassergesetz der Einfluss der Standortgemeinde genügend gesichert, und es besteht nicht die Gefahr, dass internationale Grosskonzerne den Zürcher Gemeinden das Wasser abkaufen.
Alexander Jäger, Kantonsrat FDP
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