Komplexe vier Buchstaben: BÜPF

Der Bund will ein neues Überwachungsgesetz einführen, das die Strafverfolgung verbessern soll. Jungparteien von rechts bis links haben dazu das Referendum ergriffen. Das neue Gesetz missachte geltende Grundrechte der Menschen. Und könnte die IT-Branche teuer zu stehen kommen. Fabian Molina und Matthias Stammbach diskutierten kontradiktorisch.

Der Juso-Präsident gegen den Strafverfolger – das BÜPF im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit: Fabian Molina (rechts) und Matthias Stammbach diskutierten mit Genossinnen und Genossen der SP10.
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Mit dem Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) soll die Ermittlung Verdächtiger in Strafverfahren an die technologische Entwicklung angepasst werden. Die Judikative begrüsst die Gesetzgebung, setze sie neue Rahmenbedingungen für die Aufklärung von Straftaten. «Der Einsatz technischer Hilfsmittel steht im Rahmen der dringend notwendigen Massnahmen», sagt Matthias Stammbach, Staatsanwalt und Präsident der SP Uster, an der Mitgliederversammlung der SP10 anfangs Juni.
Fabian Molina, Alt-Präsident der JungsozialistInnen JUSO, weist auf Schwachpunkte des revidierten Gesetzes hin: «Neben der Missachtung der Menschenrechte kann empirisch nicht bewiesen werden, dass die umstrittenen Zwangsmassnahmen zur Klärung von Straftaten beitragen.» Beispielsweise hatte die Polizeibehörde zwar die Attentäter von Paris im Visier, jedoch konnte sie die furchtbaren Anschläge nicht verhindern.

Vorratsdatenspeicherung erhitzt die Köpfe

Das neue Gesetz soll die Aufklärung von Straftaten erleichtern, indem Internet-Anbieter über einen Zeitraum von sechs Monaten Daten auf Vorrat speichern. Neben Providern müsste beispielsweise ein Hotel, das öffentliches W-LAN anbietet, Daten speichern. Die sogenannten Randdaten sollen aufgezeichnet werden, also wer, wie lange, mit welchen Geräten und mit welcher Software den Zugang nutzt. Solche Aufzeichnungen verletzten die Privatsphäre und kämen einer Totalüberwachung der Bevölkerung gleich, betont das Referendumskomitee. Die Befürworter argumentieren, dass für jeden Einsatz ein dringender Tatverdacht vorliegen müsse. Grundlos würde niemand überwacht. Nur, die Vorratsdatenspeicherung selbst ist administrativ aufwendig und teuer, für die meisten Internetdienstleister unverhältnismässig.

Die Unterschriften für das BÜPF-Referendum werden noch bis 7. Juli gesammelt.

 

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