Quartierleben
Macht dieser Velostreifen Sinn?
Auf der Geibelstrasse hat die Stadt einen neuen Velostreifen markiert. Dieser führt direkt auf die vielbefahrene Rosengartenstrasse. Das sorgt im Quartier für Kopfschütteln.
18. September 2026 — Dagmar Schräder
Der Verkehr auf der Rosengartenstrasse ist ein Thema, das nicht nur in dieser Zeitung bereits unzählige Male behandelt wurde. Bei der vorliegenden Diskussion geht es nun aber ausnahmsweise mal nicht primär um den Autoverkehr, sondern vielmehr um die Zweiräder auf besagter Strasse.
Denn vonseiten der Stadt wurde, wie einem Beitrag von «Tele Züri» von Ende August zu entnehmen ist, auf einer der kleinen Querstrassen, die in die Rosengartenstrasse münden, der Geibelstrasse, neu ein Velostreifen gekennzeichnet. Und zwar direkt an der Einmündung in die Rosengartenstrasse.
Die auf der Strasse markierte gelbe Velospur mit Haifischzähnen signalisiert hier nun neu, dass Velofahrende von der Quartierstrasse unter Beachtung des Vortritts in die Rosengartenstrasse abbiegen können. Dort endet der Velostreifen allerdings ebenso abrupt, wie er an der Geibelstrasse begonnen hat.
Für den Präsidenten des Quartiervereins Wipkingen, Beni Weder, grenzt diese Massnahme, wie er in dem Beitrag bei «Tele Züri» erläutert, an Fahrlässigkeit. Er bezeichnet den Streifen als «Selbstmord-streifen». Wer von der kleinen Strasse auf die Rosengartenstrasse abböge, würde sich mit dem Fahrrad direkt auf eine der vielbefahrensten Strassen der Schweiz begeben. Platz für Fahrradfahrer sei dort kaum vorhanden, insbesondere, wenn zeitgleich auch noch der Bus auf der Fahrbahn verkehrt. Er hoffe nur, dass dort nicht ein schwerer Unfall passiere, so Weder weiter.
Aufhebung der Einbahnstrasse
Doch was ist der Sinn der Markierung? Die Dienstabteilung Verkehr erklärt das Vorgehen auf Nachfrage: Die Einbahn Geibelstrasse sei für den Veloverkehr in Gegenrichtung geöffnet worden, um den Anwohnenden den Zugang zu ihren Liegenschaften auf dem Velo durch Quartierstrassen statt über die Rosengartenstrasse zu ermöglichen, also gerade um die Notwendigkeit zur Befahrung der Rosengartenstrasse zu reduzieren, so Chantal Stocker, Sprecherin der Dienstabteilung.
Mit der Markierung solle den Fahrradfahrenden deutlich gemacht werden, dass die Strasse nun für sie in beide Richtungen befahrbar ist. Den Autofahrenden hingegen zeige sie, dass Velos aus entgegengesetzter Richtung kommen können. Dieselbe Möglichkeit bestehe für den Veloverkehr auch an den Einmündungen der Nordstrasse und der Rosengartenstrasse sowie von einer Lichtsignalanlage geregelt an der Röschibachstrasse.
Die Stadt weist in punkto Kritik an dem Fahrradstreifen darauf hin, dass auch auf anderen vergleichbaren Kantonsstrassen ohne Velostreifen in der Steigung derartige Einmündungen bestünden – zum Beispiel an der Hönggerstrasse von Regensdorf nach Zürich, hier sogar bei Tempo 60 und 80.
Quartiervereinspräsident Weder hingegen vergleicht die Situation mit dem Neumühlequai: Dort habe die Stadt ganz anders argumentiert und zur Sicherheit für die Velofahrenden eine ganze Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr zu sperren angestrebt.


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