Quartierleben
Mieten könnten günstiger werden
Das Bundesamt für Wohnungswesen hat am 3. März bekanntgeben, dass der hypothekarische Referenzzinssatz von 1,75 auf 1,5 Prozent gesenkt wird.
8. März 2025 — Redaktion Wipkinger
Im vierteljährlichen Abstand wird durch das Bundesamt für Wohnungswesen der Durchschnittszinssatz aller Hypotheken in der Schweiz ermittelt. Aus diesem errechnet sich dann der für die Mieten relevante Referenzzinssatz. Anfang März hat das Bundesamt nun bekanntgegeben, dass der Referenzzinssatz von 1,75 Prozent auf 1,5 Prozent gesenkt wird.
Zuvor war der Zinssatz im Jahr 2023 zweimal angestiegen, von 1,25 auf 1,5 und schliesslich auf 1,75 Prozent. Seither verharrte er auf dem hohen Niveau.
Im Dezember senkte jedoch die Nationalbank die Leitzinsen um 0,5 Prozentpunkte, was die Hypotheken günstiger macht. Die logische Konsequenz daraus war nun auch die Senkung des Referenzzinssatzes.
Wird die Miete nun günstiger?
Was bedeutet das konkret für die eigenen Mietzinsen? Wer zwischen Dezember 2023 und Februar 2025 einen Mietvertrag abgeschlossen hat, oder in dieser Zeit eine Mieterhöhung erhalten hat, hat definitiv Anspruch auf eine Senkung des eigenen Mietzinses. Denn in diesem Fall wurde die Miete nach dem erhöhten Referenzzinssatz berechnet.
Wer in der fraglichen Zeit allerdings keine Mieterhöhung in Kauf nehmen musste, dessen Miete wird wahrscheinlich noch auf einem Referenzzinssatzniveau vor der Erhöhung berechnet worden sein und es besteht demnach kein Rechtsanspruch auf Mietsenkung.
Mietzins beim Mieterverband überprüfen lassen
Es lohnt sich jedoch, die Höhe der eigenen Miete zu überprüfen. Denn nicht immer melden sich die Vermieter*innen, wenn Anspruch auf eine Senkung besteht. Wer unsicher ist, ob eine Senkung möglich wäre, kann dies online beim Mietzinsrechner des Mieterinnen- und Mieterverbands überprüfen lassen.
0 Kommentare