Obdachlos oder abkassiert an der Rosengartenstrasse – faires Wohnen geht anders

Die politische Kolumne: Heute von Jeannette Büsser, Kantonsrätin der GRÜNEN im Wahlkreis 6 und 10.

Jeannette Büsser. (Foto: zvg)

Von Jeanette Büsser

Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht (Art. 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte). Wir hinken diesem Anspruch hinterher: Im Artikel 12 der Bundesverfassung ist das Recht auf Hilfe in Notlagen verbrieft, Obdach muss sein. Konkret ist es dann ein Bett in der Notschlafstelle, beispielsweise an unserer Rosengartenstrasse. Dort gibt es aktuell ebenfalls Mini-Wohnraum für monatlich 6900 Franken.

«Es gibt kein Recht darauf, in Zürich zu wohnen», sagte man mir. Wer darf denn hier wohnen? Der Film «Push» von Frederik Gertten zeigt die Mechanismen auf, die immer mehr von uns zu Vertriebenen machen.

Viele Menschen sind in Zürich verwurzelt, hier kennen sie sich aus. Verständlich, dass sie ihre günstige Vierzimmer- nicht für unbezahlbare Zweizimmerwohnungen tauschen. Besorgt, dass ein Abbruch sie trifft, sind nicht wenige. Wohnen ist eben mehr; es bettet uns ein, macht uns solidarisch und vernetzt. Nicht nur Einkommen und Erbschaft, auch der Mietzins macht uns ungleicher. Nicht ohne Neid blicke ich auf jene, die einen fairen Mietzins bezahlen. Starke Ungleichheit zerstört eine Gesellschaft von innen.

Um dagegen zu halten, sammeln die GRÜNEN aktuell für ihre Wohnungs-Initiative; für günstigen Wohnraum natürlich, aber damit eben auch für eine Gesellschaft, die nicht nur schläft und konsumiert, sondern die gemeinsam das Umfeld gestaltet und damit lebenswert macht.

Jeannette Büsser ist Kantonsrätin der GRÜNEN im Wahlkreis 6 und 10. Sie ist diplo­mierte Sortimentsbuchhändlerin und Sozialarbeiterin FH.

Meinungssache

Die Rubrik «Die politische Kolumne» wird von Personen aus dem politischen Leben im Kreis 10 geschrieben. Alternierend wird jede Partei berücksichtigt. Die Kolumne widerspiegelt jeweils die Ansicht der Autorin oder des Autors.     

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