Quartiervereine strenger in die Pflicht nehmen

Weil manche Quartiervereine ihre Pflichten nicht eingehalten haben sollen, wurden die Beiträge der Stadt Zürich für alle 25 QVs zurückbehalten. Die Quartierkonferenz hat nun eine Statutenänderung bewirkt, um säumige Mitglieder zu sanktionieren.

Im Herbst 2012 bewilligte der Gemeinderat der Stadt Zürich die Beiträge von insgesamt jährlich wiederkehrenden 328’200 Franken für die Zeit 2013 bis 2016 für alle 25 Quartiervereine. Voraussetzung für die Auszahlung war, dass die einzelnen Quartiervereine die jeweilige Jahresrechnung und den Jahresbericht des Vorjahres an die Dienstabteilung übermitteln. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Stadt und den Vereinen wurde bereits 2011 unterzeichnet. Aus den Grundsätzen dieses Vertrags geht hervor, dass die Quartiervereine allen Personen offenstehen sollen und dass die Mitgliederbeiträge so angesetzt werden sollen, dass der Zugang für Menschen aller sozialen Schichten möglich ist. Weiter soll bei der Zusammensetzung der Führungsgremien sichergestellt werden, «dass keine Einseitigkeit oder Voreingenommenheit besteht» und dass auf parteipolitische Unabhängigkeit geachtet wird. Ausserdem sind die Quartiervereine verpflichtet, ihre Statuten, Jahresberichte und Vorstandsmitglieder auf ihrer Webseite zu publizieren. Als gemeinsame Vertretung bilden die Vereine die Zürcher Quartierkonferenz «als Forum für die Diskussion grundsätzlicher Quartierfragen mit den Behörden».

Stadt sieht sich nicht als Beaufsichtigungsinstanz

Nach der Generalversammlung 2014 des Quartiervereins Kreis 5 Industrie gelangten Beschwerden über die Aufnahmepraxis des genannten Vereins an die Stadt. Aufnahmewilligen aus dem Industrieviertel Hard sei der Beitritt von Seiten des Vereins verweigert worden. Der Quartierverein stritt dies ab. In der Folge reichten die Gemeinderätin Karin Rykart Sutter von den Grünen zusammen mit vier Mitunterzeichnenden eine schriftliche Anfrage an den Stadtrat ein. Sie erkundigten sich unter anderem danach, inwiefern die Dienstabteilung ihren Grundsatz einhalte, die Beiträge erst nach Vorliegen der Jahresberichte auszuzahlen und ob je eine Auszahlung verweigert wurde. Weiter interessierte sie, ob es Quartiervereine gäbe, die die oben genannten Grundsätze nicht einhielten und was diesbezüglich von Seiten der Dienstabteilung unternommen wurde. Die Stadt Zürich antwortete umgehend. Da sich die Termine der Generalversammlungen je nach Quartierverein bis Juni erstreckten, habe man bislang eine grosszügige Praxis angewandt und die Beiträge in der Regel bereits im Januar an alle gemeinsam ausbezahlt. Die Vereinbarung sei eine Absichtserklärung zwischen der Stadt und der Quartierkonferenz als Dachorganisation. Letztere sei dafür zuständig, Unzulänglichkeiten oder Zuwiderhandlungen der einzelnen Quartiervereine zu ahnden und die Einhaltung der Grundsätze einzufordern. Auf die Ereignisse an der GV des QV Zürich 5 bezogen, betonte die Stadt ausserdem, dass sich aus Art. 60 ff ZGB kein Recht auf Mitgliedschaft ergebe. Doch: «Eine nachweislich systematische Nichtaufnahme von Personen, (…) würde aber eine Sistierung der städtischen Beiträge nach sich ziehen».

Quartierkonferenz wird aktiv

2016 reichten Markus Baumann (GLP) und Alan David Sangines (SP) eine Interpellation ein und griffen das Thema der möglichen Sanktionierungsmöglichkeiten bei Verletzung der Vereinbarung noch einmal auf. In seiner Antwort betonte der Stadtrat erneut, dass die Beaufsichtigung der Quartiervereine und deren Sanktionierung durch die Stadt nicht sinnvoll machbar seien. Am selben Tag der Antwort erliess der Stadtrat die Weisung GR Nr. 2016/244. Darin beantragt er dem Gemeinderat die Weiterführung der Beiträge an die Quartiervereine der Stadt Zürich für die Jahre 2017 bis 2020 sowie deren Anpassung. Eine Spezialkommission des Präsidialdepartements, Schul- und Sportdepartements wurde mit dem Geschäft betraut. In der Zwischenzeit, das heisst seit mittlerweile sechs Monaten, wurden keine Beiträge ausbezahlt, auch nicht an Vereine, die sich bislang korrekt verhalten hatten. Bereits anfangs Jahr wurde der Vorstand der Quartierkonferenz selber aktiv und informierte die gemeinderätliche Spezialkommission darüber, dass an der Generalversammlung eine Statutenänderung vorgeschlagen würde, die es ermöglicht, Massnahmen zu ergreifen, wenn einzelne Quartiervereine gegen die Grundsätze der Absichtserklärung verstiessen. Die mit der Sache beschäftigten Gemeinderätinnen und -räte liessen das Geschäft daraufhin ruhen, bis der Entscheid der GV bekannt gegeben würde.

Statutenänderung angenommen

Am 15. Juni fand die Generalversammlung der Quartierkonferenz statt. Mit 25 zu null Stimmen wurde die geplante Statutenänderung beschlossen. Neu wacht die Konferenz über die Einhaltung der Vereinbarung der Quartiervereine mit der Stadt Zürich. Dazu hat sie neu drei Stufen von Sanktionsmöglichkeiten erhalten: Säumige Quartiervereine kann der Vorstand der Konferenz mit einem Verweis zeitnah abmahnen. Bei wiederholten Verstössen kann die vereinigte Konferenz den betreffenden Verein mittels einer Zweidrittelmehrheit suspendieren. Wird ein QV suspendiert, beantragt die Konferenz bei der Stadt Zürich den Unterstützungsbeitrag vorläufig auszusetzen. Die Konferenz entscheidet im Besserungsfalle auch wieder über die Aufhebung der Suspendierung. Bei wiederholten groben Verstössen kann ein QV mit einer Dreiviertelmehrheit dauerhaft aus der Konferenz ausgeschlossen werden.
Demnächst behandelt die städtische Spezialkommission die auf Eis gelegte Weisung über die Unterstützungsbeiträge für die Periode 2017 bis 2020. Gemäss dem Vizepräsidenten Martin Bürki, FDP, des Gemeinderates und Präsidenten des QV Wollishofen, sollte es nun aufgrund der erfolgreichen Statutenrevision der Konferenz möglich sein, die Weisung zu überweisen, so dass die Unterstützungsbeiträge wieder fliessen werden.

Neues Lobbying

Drei Quartiervereinspräsidenten, die auch im Gemeinderat tätig sind (Martin Bürki, FDP, Wollishofen; Balz Bürgisser, Grüne, Witikon und Christian Traber, CVP, Leimbach) haben eine Kontaktgruppe (GR-QV) gegründet. Rund ein Dutzend Gemeinderäte sind bereits beigetreten. Diese Kontaktgruppe wird an die nächste Versammlung der Konferenz im Herbst eingeladen. Ziel ist es, das Verhältnis von Gemeinderat und QV-Konferenz auszubauen und zu pflegen. Dies geschah im Hinblick auf die von der Stadt angekündigte Absicht, die Unterstützung für die Beitragsperiode ab 2020 generell zu überprüfen. In Zukunft will man auch andere Organisationen in Quartieren unterstützen, wenn sie einen wertvollen Beitrag leisten. Ein Beispiel dafür ist die IG Hardturm, die sich im stark wachsenden Züri-West formiert hat und vielfältige quartierbezogene Aktivitäten entwickelt. Sie zählt mittlerweile mehr Mitglieder als der erwähnte Quartierverein Industrie mit seinem wiederholt in die Kritik geratenen Präsidenten Helmut Werner.

0 Kommentare


Themen entdecken